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Novelle Bundespolizeigesetz droht im Bundesrat zu scheitern

GdP: „Kein Alles oder Nichts spielen!“

Der Bezirk Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnt vor einem Scheitern der am Freitag, 25. Juni 2021 im Bundesrat zur Verabschiedung stehenden Novelle des Bundespolizeigesetzes. Ein zwischen Bund und Ländern geführter politischer Poker um ein „Alles oder Nichts“ gefährdet der Gewerkschaft zufolge notwendige wie sinnvolle Verbesserungen der Arbeitsfähigkeit und -qualität der Bundespolizei.

Dass die im Juni 2021 im Bundestag beschlossene Änderung des Bundespolizeigesetzes und des Aufenthaltsgesetzes im Bundesrat zu scheitern droht, wurde bereits in der Abschlusspressekonferenz der Innenministerkonferenz deutlich, als es hieß, in der Gesetzgebungssache sei „der Drops noch nicht gelutscht“. Nun verdichten sich die Hinweise aus der Regierungskoalition, dass der Bundesrat am Freitag dem Gesetzespaket die Zustimmung verweigern könnte.

Aus den Ländern wird vor allem kritisiert, dass die Bundespolizei auch für die Verfolgung von Verbrechen zuständig werden soll, was bisher den Landespolizeien obliegt, sowie die sogenannte beabsichtigte „gekorene Zuständigkeit“ für die Bundespolizei. Danach soll zukünftig die Staatsanwaltschaft entscheiden dürfen, dass die Bundespolizei bei Straftätern, die mehrerer Straftaten verdächtigt werden, auch diejenigen Straftaten mitverfolgt, die eigentlich nicht der Bundespolizei, sondern der Landespolizei obliegen.

Weiterhin kritisieren die Länder, dass die Bahnpolizeidienststellen der Bundespolizei zukünftig zusätzlich rein ausländerrechtliche Verwaltungsaufgaben bearbeiten und Fälle unerlaubt aufhältiger Personen und auch amtlich Geduldeter den Ausländerbehörden und dem BAMF für sechs Monate aus der Hand nehmen sollen.

Die GdP hatte seit 2016 umfangreiche Änderungen gefordert und auch in den Gesetzentwurf eingebracht (siehe auch hier):
  • Erweiterung der Strafverfolgungszuständigkeit in § 12 BPolG auch auf die Verbrechenstatbestände
  • Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten
  • Wegfall der bisherigen sogenannten „Und-Verknüpfung“, wenn entweder eine Straftat auf dem Gebiet der Bahnanlagen des Bundes begangen wurde oder sich eine Straftat gegen die Sicherheit eines Benutzers, der Anlagen oder des Betriebes der Bahn richtet (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 BPolG)
  • Wegfall der Beschränkung auf § 12 (1) BPolG bei der Erhebung personenbezogener Daten zur Straftatverhütung
  • Erlaubnis zur Vornahme erkennungsdienstlicher Behandlung auch zur Vorsorge der künftigen Verfolgung von Straftaten (Änderung § 24 Abs. 1 Nr. 2 BPolG)
  • Erteilung von Meldeauflagen (Einfügung § 25a BPolG)
  • Neue Möglichkeiten der Ausschreibungen von Personen und Sachen zur gezielten und verdeckten Kontrolle oder Ermittlungsanfrage im Schengener Informationssystem über die grenzpolizeiliche Beobachtung hinaus (Einfügung § 31a BPolG)
  • Einführung eines Aufenthaltsverbotes (Einfügung § 38a BPolG)

Auf Kritik durch die GdP stieß allerdings die Übernahme von Zuständigkeiten der Ausländerbehörden durch die Bundespolizei (siehe ausführlich hier). Nach Sicht der GdP gibt es keinerlei Anlass, neben den Ausländerbehörden und dem BAMF für ein und dieselbe Person nun auch noch die Bundespolizei für eine „Probierzeit“ von sechs Monaten zuständig zu machen. Die Länder hatten dies auch gar nicht erbeten. Auch spielt eine Rolle, dass die Bundespolizei für diese massive Arbeitsmehrbelastung weder zusätzliches Personal noch Geld erhalten soll; für den Bundeshaushalt 2022 wurden hingegen 500 mehr geforderte Stellen für Rückführungsbeamte vom Finanzministerium gestrichen.

Darüber hinaus bemängelte die GdP auch, dass die „zur Entlastung der Landespolizeien“ beabsichtigte Übernahme mehrerer Tausend Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Aufenthalt durch die Bundespolizei zu einer massiven Mehrbelastung führt, weil für die Bundespolizei keine zusätzlichen Ermittlungsbeamten vorgesehen sind.

Für die GdP ist klar: Es war absehbar, dass ein ungefragter Eingriff seitens des Bundes in die polizeilichen und ausländerrechtlichen Zuständigkeiten der Länder konfliktbelastet ist und eine offenbar völlig unzureichende Kommunikation im Vorfeld zwischen den Verantwortlichen im Bundestag und den Ländern zu der jetzigen Situation führte.

Um die Arbeitsfähigkeit der Bundespolizei zu fördern, fordert die GdP die Beteiligten in der Regierungskoalition und im Bundesrat auf, nicht „Alles oder Nichts“ zu spielen. Aus GdP-Sicht ist es ebenso möglich wie unumgänglich, für die beabsichtigte Änderung im Bundespolizeigesetz zu einer Kompromisslösung zu kommen und die beabsichtigte Änderung des Aufenthaltsgesetzes fallen zu lassen.
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