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Novelle Bundespolizeigesetz scheitert im Bundesrat

GdP: „Denkbar schlechteste Lösung“

Foto: (c) pixabay.com / LoboStudioHamburg

Wie der GdP-Bezirk Bundespolizei bereits befürchtet hat, ist die Novelle des Bundespolizeigesetzes am heutigen Freitag, 25. Juni 2021, tatsächlich im Bundesrat gescheitert. Die Gewerkschaft hatte im Vorfeld eindringlich vor einem politischen Poker um ein „Alles oder Nichts“ gewarnt.

Quasi auf der Ziellinie wurde die Verabschiedung der Novelle des Bundespolizeigesetzes (BPolG) vom Bundesrat gestoppt. „Wir bedauern diese Entscheidung zutiefst“, sagt Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP für die Bundespolizei, und ergänzt: „Unserer Meinung nach hätten die strittigen Punkte im BPolG im Vermittlungsausschuss zu einer Einigung gebracht werden können.“ Daher kann die GdP nicht nachvollziehen, warum das Anrufen des Vermittlungsausschusses im Bundesrat mit großer Mehrheit abgelehnt wurde. Schließlich gibt es nach der parlamentarischen Sommerpause noch weitere Sitzungstage, an denen das Gesetz hätte bereinigt und eine Kompromisslösung erarbeitet werden können.

Und auch die beabsichtigte Änderung des Aufenthaltsgesetzes, die nachträglich in den Gesetzentwurf integriert und bereits im Vorfeld sowohl von der GdP als auch von den Ländern deutlich kritisiert worden war, hätte der Vermittlungsausschuss noch fallen lassen können. Schließlich war bereits lange vor der Abstimmung im Bundestag absehbar, dass ein ungefragter Eingriff seitens des Bundes in die polizeilichen und ausländerrechtlichen Zuständigkeiten der Länder konfliktbelastet ist und eine offenbar völlig unzureichende Kommunikation im Vorfeld zwischen den Verantwortlichen im Bundestag und den Ländern zu der jetzigen Situation führte.

„Das gesamte Gesetz nun zu stoppen, ist die denkbar schlechteste Lösung – vor allem für unsere Kolleginnen und Kollegen. Denn der Gesetzentwurf enthielt viele notwendige wie sinnvolle Verbesserungen der Arbeitsfähigkeit und -qualität der Bundespolizei“, so Roßkopf. Bereits 2016 hat der GdP-Bezirk Bundespolizei in seinen „Eckpunkten eines Konsolidierungsprogramms für die Bundespolizei“ konkrete Vorschläge zur Änderung des BPolG gemacht. In den folgenden fünf Jahren haben die Gewerkschafter auf Basis dieses Konsolidierungsprogramms und weiterer Sondierungspapiere umfangreiche Änderungen in den Gesetzentwurf eingebracht.

Nach der Bundestagswahl muss sich eine neue Koalition in jedem Fall wieder mit der Novellierung BPolG befassen – allein schon deshalb, weil Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gesetzgeberisch umzusetzen sind.
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