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Pausenanrechnung bei Krankheit, Urlaub oder Dienstabbruch

BPolP kündigt vereinfachtes Verfahren an

Grafik: pixabay.com / AbsolutVision | Bearbeitung: GdP-Bezirk Bundespolizei

In einem Schreiben kündigt das Bundespolizeipräsidium eine entsprechende Verfügung an.

Nach mehreren Gesprächen mit den GdP-Spitzen hat das Bundespolizeipräsidium am 16. Februar 2021 mitgeteilt, dass bis auf zu benennende „Musterverfahren“ Anträge auf Zeitgutschrift für Pausenanteile bei Krankheit, Urlaub oder Dienstabbruch im Stadium des Widerspruchsverfahrens ausgesetzt werden sollen. Eine entsprechende Verfügung hat das BPolP ebenfalls angekündigt.

Das bedeutet, jeder Antragsteller / jede Antragstellerin kann auf einen abgelehnten Antrag Widerspruch einlegen und sein / ihr Einverständnis mit der Aussetzung des Verfahrens erklären. Ein entsprechendes Formblatt zum Download gibt es im geschlossenen Mitgliederbereich auf www.gdp-bundespolizei.de unter Infothek > Arbeitshilfen > Formblatt: Widerspruch gegen den Bescheid (Pausen).

Für einvernehmlich ausgesetzte Verfahren wird keine Klage nötig sein.
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