Zum Inhalt wechseln

Polizeizulage

Nochmalige Erhöhung beschlossen, doch Altersversorgung weiter gekürzt

Die Polizeizulage wird für die besonderen physischen und psychischen Anforderungen des Vollzugsdienstes bei Bundespolizei und Zoll wie die Notwendigkeit, sich Gefahren für Leib und Leben auszusetzen oder in extremen Belastungssituationen in kürzester Zeit einschneidende Maßnahmen treffen zu müssen, gewährt. Diese Besonderheiten werden durch das amtsgemäße Grundgehalt nicht erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2009, Az.: 2 C 1.08; BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2011 – Az.: 2 B 72.10). Grafik: GdP-Bezirk Bundespolizei

Die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage auch für die Bundespolizei und den Zoll wird wohl in dieser zu Ende gehenden Legislaturperiode nicht mehr erreichbar sein. In einem ersten Schritt wird nun aber die Polizeizulage – nach der Erhöhung im vergangenen Jahr – nochmals um 20 Prozent erhöht.

Grafik: GdP-Bezirk Bundespolizei
Zwar hatte die CSU auf ihrer Winterklausur erfreulich klar eine Forderung zur Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage beschlossen und diese auch öffentlich plakatiert. Und auch die SPD sprach sich grundsätzlich dafür aus, die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig zu gestalten. Selbst die Grünen erhoben diese Forderung. Letztlich aber konnte man sich unter den drei Regierungsparteien nicht zu einer gemeinsamen, positiven Änderung durchringen.

Nochmalige Erhöhung um 20 Prozent

Dafür wird nun – nach der Erhöhung im vergangenen Jahr – die Polizeizulage nochmals um 20 Prozent erhöht. Dafür hat der Innenausschuss in seiner Sitzung am 9. Juni 2021 votiert. Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke verabschiedete der Ausschuss dazu mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022“ in modifizierter Fassung. Damit wird das von der GdP ausgehandelte Tarifergebnis vom 25. Oktober 2020 auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.

Durch einen Änderungsantrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion soll darüber hinaus die Polizeizulage künftig auf 228 Euro pro Monat ansteigen. Dies gilt sowohl für Beamtinnen und Beamte im Vollzugsdienst bei der Bundespolizei als auch beim Zoll. Diese Entwicklung ist das Ergebnis der Vielzahl von Gesprächen der GdP mit den führenden Innenpolitikern der Parteien.

Die Polizeizulage ist die einzige Stellenzulage, die ab dem zweiten Ausbildungsjahr ein ganzes Berufsleben lang gezahlt wird. Sie gleicht die besonderen Erschwernisse des Polizeivollzugsdienstes anderen Beamtentätigkeiten gegenüber aus.

Gegen schleichende massive Entwertung

Seit 1999 ist die Polizeizulage nicht mehr dynamisch, das heißt die Erhöhungen erfolgen nicht nach den Tarifabschlüssen, sondern nur in sehr weitgestreckten Zeiträumen. Das führt zu einer schleichenden Entwertung der Polizeizulage, weil sie so der Einkommensentwicklung und der Inflation immer mehr hinterherhinkt. Entsprach die Polizeizulage im Jahr 1990 noch 12,54 Prozent des Grundgehalts eines Polizeimeisters, waren es 2021 nur noch 7,40 Prozent. Würde man das ursprüngliche Verhältnis zur Bemessungsgrundlage nehmen, müsste die Polizeizulage heute 322,10 Euro betragen. Die jetzige Erhöhung auf 228 Euro ist ein weiterer Schritt in der Umsetzung des Beschlusses des 26. GdP-Bundeskongresses vom November 2018, dass sich die GdP für die Ausgestaltung der Polizeizulage zu einer dynamisierten und ruhegehaltsfähigen Amtszulage von mindestens 300 Euro pro Monat einsetzt (Beschluss D 008).

Die nun beschlossene Erhöhung der Polizeizulage auf 228 Euro gleicht also nur einen geringen Teil der eingetretenen Entwertung der Polizeizulage aus. „Natürlich begrüßen wir die beabsichtigte Erhöhung. Gleichwohl fordern wir, die eingetretene Entwertung von Polizeiarbeit umzukehren und weitere Anpassungsschritte vorzunehmen, um das ursprüngliche prozentuale Verhältnis zum Grundgehalt wieder zu erreichen“, sagt Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP für die Bundespolizei.

GdP: Ruhegehaltsfähigkeit wieder herstellen

Doch auch wenn wir die erneute Erhöhung der Polizeizulage grundsätzlich begrüßen – dies kann nur ein erster Schritt sein. Denn: Bis 1998 wurde die Polizeizulage in die Berechnung der Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten bei Bundespolizei und Zoll mit einbezogen, das heißt, sie war ruhegehaltsfähig. Dann aber wurde sie als Sonderopfer zur Haushaltssanierung gestrichen. Die Altersversorgungsansprüche sanken entsprechend.

In Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern ist die Polizeizulage heute wieder ruhegehaltsfähig. Die GdP fordert seit vielen Jahren, die Zulage bei der Pensionsberechnung auch der Bundespolizistinnen und -polizisten sowie der Zöllnerinnen und Zöllner wieder mit einzubeziehen. Denn durch die ungerechte Ausklammerung dieses dauerhaften und laufbahnunabhängigen, berufstypischen Einkommensbestandteils liegen die Altersbezüge von Bundesbeamtinnen und -beamten unter denen vergleichbarer Beamtinnen und Beamter der Länder mit Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage – bei gleicher Belastung durch Schicht- und Einsatzdienst.

Zudem macht die GdP geltend, dass in der Bundespolizei und beim Zoll die Altersbezüge im Schnitt ohnehin niedriger sind als bei vielen Landespolizeien. Wegen des politischen Festhaltens an der dreigeteilten Laufbahn, zum Beispiel in der Bundespolizei mit 60 Prozent der Stellen im mittleren Dienst, tritt ein erheblicher Teil der Beamtinnen und Beamten bestenfalls mit der Besoldungsgruppe A 9 in den Ruhestand – das ist bei den Polizeien mit zweigeteilter Laufbahn das Eingangsamt. Aus der Besoldungsgruppe berechnet sich jedoch die Pensionshöhe.

Gerade weil viele Beamtinnen und Beamte bei Bundespolizei und Zoll aus dem mittleren Dienst in den Ruhestand treten, können sie nicht noch zusätzlich darauf verzichten, dass ihre Polizeizulage in die Berechnung der Altersbezüge mit Eingang findet.

Die GdP wird weiterhin dafür eintreten, dass die Kürzung der Altersbezüge der Bundespolizistinnen und -polizisten sowie der Zöllnerinnen und Zöllner abgeschafft und die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder hergestellt wird. Die CSU hat uns bereits zugesichert, dass sie auch in der neuen Wahlperiode an ihrem Beschluss der Winterklausur festhalten und diesen auch schon als wichtigen Punkt in ihr Wahlprogramm aufnehmen werde. Auch die SPD spricht sich grundsätzlich dafür aus, die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig zu gestalten. Und die Grünen haben angekündigt, dass sie sich, was mögliche Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl angeht, ebenfalls für die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage einsetzen werden.
This link is for the Robots and should not be seen.