GdP-Position gefolgt:
Regeluntersuchung vor Lebenszeiternennung abgeschafft
Das Bundesinnenministerium veröffentlichte am 10. September 2019 einen entsprechenden Erlass (Az.: B1 - 30101/1#10). Untersuchungen sollen jetzt nur noch anlassbezogen angeordnet werden, wenn im Einzelfall sehr begründete Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des Probebeamten bestehen. Die „BaL-Untersuchungen“ waren für viele ein schwebender Punkt der Ungewissheit, obwohl die Quote der tatsächlichen Feststellungen verschwindend gering war. Mit dem Wegfall der Regeluntersuchungen wird auch der ärztliche Dienst der Bundespolizei erheblich entlastet.
Die GdP hatte sich noch im April dieses Jahres für eine Abschaffung der BaL-Untersuchung stark gemacht (zur damaligen Meldung geht es hier).
Die GdP hatte sich noch im April dieses Jahres für eine Abschaffung der BaL-Untersuchung stark gemacht (zur damaligen Meldung geht es hier).