Zum Inhalt wechseln

Tarifverhandlungen 2023

Wir haben eine Einigung!

Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich am späten Abend des 22. April 2023 in der vierten Verhandlungsrunde – nach erfolgtem Schlichtungsverfahren – auf den Tarifabschluss für die Beschäftigten von Bund und Kommunen geeinigt.

Die Laufzeit beträgt zwei Jahre bis 31. Dezember 2024. Die Ergebnisse der Tarifrunde 2023 finden unmittelbar Anwendung auf die rund 134.000 Tarifbeschäftigten des Bundes und die über 2,4 Millionen Tarifbeschäftigten der kommunalen Arbeitgeber. Außerdem verkündete das Bundesinnenministerium die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Ergebnisses für seine Beamtinnen und Beamten (abzüglich 0,2 Prozentpunkten für die Versorgungsrücklage).

Das Ergebnis im Detail

Inflationsausgleich
In den Jahren 2023 und 2024 wird ein gestaffelter, steuer- und sozialversicherungsabgabenfreier Inflationsausgleich von insgesamt 3.000 Euro (bei Vollzeit) gezahlt. Er staffelt sich folgendermaßen:
  • 1.240 Euro werden mit dem Gehalt bzw. mit den Bezügen im Juni 2023 ausgezahlt (Teilzeitbeschäftigte erhalten eine anteilige Summe, Azubis und Anwärter:innen erhalten 620 Euro).
  • Ab Juli 2023 werden monatlich 220 Euro bis einschließlich Februar 2024 ausgezahlt (Teilzeitbeschäftigte erhalten eine anteilige Summe, Azubis und Anwärter:innen erhalten 110 Euro monatlich).
Wir als Gewerkschaft begrüßen es zwar grundsätzlich nicht, dass dieser Ausgleich zwar den Kaufkraftverlust temporär auffängt, aber keine nachhaltige Wirkung auf die Tabellenlöhne der Zukunft entfaltet. Aber: Dieser negative Aspekt relativiert sich durch die starke Anhebung der Tabellenlöhne ab März 2024. Sie sorgt dafür, dass der Effekt der Einmalzahlungen dauerhaft in der Tabelle bleibt.

Tabellenwirksame Lohnsteigerung
Ab März 2024 wird es eine tabellenwirksame Lohnsteigerung in Form eines Sockelbetrags von 200 Euro sowie 5,5 Prozent. Werden dabei keine 340 Euro erreicht, wird der Betrag auf 340 Euro erhöht.
Durch die Kombination des Sockelbetrags mit der prozentualen Erhöhung kommt es zu einer stark überdurchschnittlichen und vor allem nachhaltigen Anhebung der Tabellenlöhne der unteren Entgeltgruppen. Bei den unteren Einkommen ist es ein Plus von 13 bis über 16 Prozent und bei den oberen noch mindestens acht bis neun Prozent. Im Durchschnitt entspricht dies einer Erhöhung von 11,5 Prozent.
Ganz konkret: Die Anhebung des Tabellenlohnes der E1, Stufe 2 mit fast 17 Prozent ist mehr als doppelt so hoch wie die Anhebung des Tabellenlohnes der E15 Ü, Stufe 5 mit etwas mehr als 8 Prozent. Der Stärkung der Einkommen der Kolleginnen und Kollegen der unteren Gehaltsgruppen, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, galt unser Hauptaugenmerk. Diesem Anliegen wurde hier zweifelsfrei Rechnung getragen.
Für Azubis gilt: Ihre Auszubildendenvergütung wird um 150 Euro erhöht. Außerdem wird die Übernahmeregelung bis zum 31. Dezember 2024 wieder in Kraft gesetzt.

Erhöhung der Zulagen
Die tariflichen Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart wurde, werden ab März 2024 um 11,5 Prozent erhöht.

Altersteilzeit-Regelung nicht verlängert
Leider ist es nicht gelungen, die Regelung zur Altersteilzeit zu verlängern.

Fazit
Unserer Auffassung nach entpuppt sich hier ein auf den ersten Blick mittelmäßiger Abschluss bei genauerem Hinsehen als ein gutes, faires, soziales und vor allem nachhaltiges Ergebnis.
Durch den steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleich werden die nachhaltigen, überaus positiven Effekte auf das Tabellenentgelt lediglich verzögert. Die Nachteile werden so aber überbrückt und durch die weitestgehend zweistellige prozentuale Anhebung der Tabellenlöhne relativiert bzw. aufgehoben.
This link is for the Robots and should not be seen.