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Ukraine-Krise

GdP lehnt Einführung von Grenzkontrollen ab

Foto: (c) pixabay.com / bodkins18

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) – Bezirk Bundespolizei teilt die Auffassung von Innenministerin Nancy Faeser, dass das Gebot der Stunde schnelle und unbürokratische Hilfe für Flüchtende aus der Ukraine ist. Aus diesem Grund lehnt auch sie eine Einführung von Grenzkontrollen an der Grenze zu Polen und Tschechien ab – zumal es dafür gegenwärtig polizeilich keinen Bedarf gibt.

Wegen des Krieges in der Ukraine sind nach Angaben der Vereinten Nationen bislang mehr als 1,3 Millionen Menschen aus dem Land geflohen. Alle europäischen Staaten nehmen nun Geflüchtete auf, der Großteil der Flüchtenden wurde bislang von unserem Nachbarland Polen aufgenommen. Innenministerin Nancy Faeser betonte, dass dieser aktuelle Schulterschluss aber nur funktioniere, wenn es keine Grenzkontrollen innerhalb der EU gebe. Dieser Aussage schließt sich der GdP-Bezirk Bundespolizei vollumfänglich an. „Der Abstimmung der EU-Innenminister, eine bürokratiearme Aufnahme über den sogenannten ‚temporary protection mechanism‘ einzuführen, würde die Einführung von Grenzkontrollen komplett widersprechen“, so Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP für die Bundespolizei, und ergänzt: „In dieser unglaublichen humanitären Katastrophe gilt es, schnell und unkompliziert zu helfen.“

Auch weist er darauf hin, dass ukrainische Staatsangehörige mit einem biometrischen Pass ohnehin ohne Visum frei in Deutschland wie in allen Schengen-Mitgliedsstaaten einreisen dürfen. Durften sie bisher für drei Monate bleiben, können sie sich nun bis zu drei Jahre zum Schutz visumsfrei in der EU aufhalten. Selbstverständlich steht die Bundespolizei aber aktuell verstärkt mit starker Unterstützung der Bundesbereitschaftspolizei und der Mobilen Unterstützungskräfte (MKÜ) im Rahmen der Schleierfahndung an den Hauptverkehrsstraßen und Grenzbahnhöfen. Hier werden die Flüchtenden vor Ort kurz befragt, die Pässe gesichtet, erklärt Roßkopf. Inhaber von biometrischen Pässen können mehr oder weniger sofort weiterreisen. Alle ohne biometrische Pässe oder Menschen aus Drittstaaten mit Aufenthaltstitel in der Ukraine werden erfasst und dann an die Kommunen weitergeleitet. Bei allen wird eine Abfrage im Fahndungssystem durchgeführt. „Bisher sind bei den Kontrollen laut den Erkenntnissen unserer Kolleginnen und Kollegen jedoch kaum Personen festgestellt worden, die nicht als ukrainische Kriegsflüchtlinge zu uns kommen und keine Berechtigung haben, nach Deutschland einzureisen“, so Roßkopf und ergänzt: „Komplett ausschließen kann man dies zwar natürlich nie, allerdings werden ja auch durch unsere Kolleginnen und Kollegen an der polnisch-ukrainischen Grenze bereits Kontrollen vorgenommen. Dies läuft unseren Erkenntnissen nach auch sehr gut. Bisher ist uns hier keine Überlastung bzw. Anforderung zur Unterstützung zum Beispiel durch Frontex bekannt.“
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