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Abschluss von MR-Plan:

Zahlreiche Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen in den regionalen Bereichswerkstätten

Foto: (c) pixabay.com / delphinmedia

Das Bundespolizeipräsidium hat im Jahr 2016 die Firma MR-Plan beauftragt, die Werkstattorganisation der Bundespolizei zu prüfen. Schwerpunkt der Prüfung war es, die Abläufe in den regionalen Bereichswerkstätten und die Wirtschaftlichkeit zu untersuchen sowie einen Vorschlag eines Personalschlüssels zu erarbeiten. Nach nunmehr fast drei Jahren kann die Umsetzung von MR-Plan mit zahlreichen Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen – nicht zuletzt wegen der guten Verhandlungsergebnisse des GdP-geführten Gesamtpersonalrates – abgeschlossen werden.

Modularer Aufbau

Die regionalen Bereichswerkstätten werden für den Kfz-Bereich zukünftig in 300er, 600er und 900er Module eingeteilt. Diese Einteilung orientiert sich an den zu betreuenden Fahrzeugen einer Werkstatt. Bei Bedarf und mit Blick auf die zu erwartenden Fahrzeugneuanschaffungen im Zuge der Einstellungsoffensive können diese Module um das benötigte Personal und technische Einrichtungen erweitert werden. Die bisher geführten temporären Außenstellen (TAST) werden zukünftig als Außenstellen (AST) geführt. Damit erhalten alle Standorte eine Bestandsgarantie und die Kolleginnen und Kolleginnen können vor Ort verbleiben. Damit ist nun ebenfalls der Weg für bauliche Sanierungen im Bereich der Werkstätten frei.

Neben den Kfz-Werkstätten wurde im Zuge der Verhandlungen auch der Bereich der Waffenwerkstätten beleuchtet. Das AFZ Bamberg wird zukünftig neben einer Kfz- auch eine Waffenwerkstatt erhalten. Ebenfalls bleiben die Waffenwerkstätten in Rosenheim und Deggendorf erhalten. Auch die Außenstelle in Rostock und deren Zuordnung zur RBW Ratzeburg bleiben bestehen.

Eingruppierungen

Die mit Unterstützung der GdP geführten Arbeitsgerichtsverfahren zur Eingruppierung der Waffenmechanikermeister wurden ebenfalls aufgegriffen. Es wurde vereinbart, dass alle Handwerksmeister spätestens bis Ende 2019 in die EG 9a eingruppiert werden. Mit zusätzlichen Meisterstellen wird die Weiterentwicklung der Kolleginnen und Kollegen vor Ort gefördert und es wurde vereinbart, dass die Grundeingruppierung der EG 8 nach einem Jahr in der Funktion als Meister ebenfalls in die EG 9a verändert wird.

Mit einer Bündelbewertung in den regionalen Bereichswerkstätten und einem Stellenkegel konnten sich bereits im Vorfeld der Umsetzung von MR-Plan viele Beschäftigte (50 Prozent in Kfz- und W/T/ABC- sowie 75 Prozent in den IKT-Werkstätten) über Höhergruppierungen freuen. Die übernommenen Auszubildenden werden nach einem Jahr ebenfalls höhergruppiert. Hier wurden zusammen mit den Werkstattleitern und der Referatsleitung in Potsdam Katalogwerte erarbeitet, die von der Personalabteilung des Bundespolizeipräsidiums anerkannt wurden. Zukünftig müssen keine aufwendigen Verfahren zur Feststellung der Eingruppierung geführt werden, sondern für gleiche Arbeit erfolgt eine gleiche Eingruppierung. Damit gehört auch das Nord-Süd-Gefälle – bei den Eingruppierungen – endlich der Vergangenheit an.

Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse / Abordnungen/ Auszubildende

Die unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse und die Abordnungen aus den anderen Bereichen der Bundespolizei werden durch Übernahmen bzw. Bereitstellungen von Planstellen abgebaut. Kolleginnen und Kollegen, die bei den regionalen Bereichswerkstätten verbleiben möchten, können dies nun auch. Alle Auszubildende, die ihre Ausbildung 2019 abschließen, werden bei entsprechenden Leistungen übernommen.

Mit dem Abschluss des Projektes MR-Plan ist es in den Verhandlungen gelungen, die regionalen Bereichswerkstätten für die Zukunft gut aufzustellen und den Beschäftigten eine gute Perspektive zu bieten. Mit zusätzlichen Meisterstellen und der grundlegenden Klärung der Eingruppierungen wurde für mehr Gerechtigkeit gesorgt. Für die GdP-Tarifkommission ist damit ein Grundstein gelegt, um diese Ergebnisse in den Tarifpflegegesprächen aufzugreifen und für weitere Verbesserungen zu kämpfen.
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