Zum Inhalt wechseln

Vorbereitung auf den Ruhestand: Aufeinandertreffen von Rente & Pension

Im November 2015 veranstaltete die GdP, Bezirk Bundespolizei, mit rund 20 engagierten Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland ein Seminar zum Thema "Vorbereitung auf den Ruhestand: Aufeinandertreffen von Rente & Pension". Im Laufe des Seminars sind zahlreiche Fragen aufgetaucht, die bestimmt auch für einen größeren Kreis, über die Seminarteilnehmer hinaus, relevant sind. Daher stellen wir Euch die häufigsten Frane und Antworten dazu hier zur Verfügung. Es gilt jedoch zu beachten, dass einige Fragen ohne Betrachtung des Einzelfalls nicht genau zu beantworten sind. Hier wird auf eine individuelle Rechtsberatung durch die jeweiligen Stellen des DGB Rechtschutz verwiesen.
1. Beim Zusammentreffen von Rente und Pension a. Auswirkung auf die Beihilfe b. Gesetzliche Rente – Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung? Zuschuss zur Beihilfe 1 a. - Nein, der Beihilfeanspruch ist unabhängig von zusätzlichen Bezug von Rente 1 b. - die Beihilfe hat gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung Vorrang und es gibt keine Zuschüsse
2. Wie erfolgt die Besteuerung bei Eintritt die Mischversorgung? 2. Die Besteuerung ist unabhängig von der Versorgungsart und hängt von den persönlichen Einkommensverhältnissen ab - Hinweis auf Steuerklärung
3. Wenn eine Beamtin/ ein Beamter mit „Ost“- Berufsbiografie aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird, wie wird dann seine Versorgung berechnet bzw. gekürzt? 3. Die Biografie hat keine Auswirkungen auf die Versorgung (mit Ausnahme der Möglichkeit noch nicht so viele Dienstjahre angesammelt zu haben). Hier gilt immer erdientes Ruhegehalt, mindestens jedoch die Mindestversorgung!
4. Wie soll/ muss die Beratung der Kolleginnen und Kollegen aussehen, bei Erhalt des Pensionsbescheides und Eintritt in die Mischversorgung? z.B. Widerspruch? Klage? – Sicherung vor Rechtsansprüchen für spätere Fragen? 4.Das sollte nur in einem persönlichen und individuellen Rechtsberatungsgespräch bewertet werden - Rechtschutz über die Kreisgruppe der GdP beim DGB Rechtschutz vor Ort Hinweis: Ggf. fristwahrenden Widerspruch einlegen.
 5. Wie wird die Witwenpension berechnet? Welche Grundlagen?  5. Hier kommt es wieder auf jeden Einzelfall an - s. Antwort zu 4.
 6. Leitfaden zur möglichen Nachberechnung der (eigenen) Bezüge beim Zusammentreffen von Pension und Rente – mit allen Rechtsgrundlagen!  6. Hier kommt es wieder auf jeden Einzelfall an - s. Antwort zu 4. Als Grundlage sollte jedoch bei der zuständigen Pensionsregelungsbehörde entsprechend eine Versorgungsauskunft eingeholt werden, die man als Basis für die Nachberechnung verwenden kann.
 7. Ist die Herabsetzung des erdienten Ruhegehaltes nach Erreichen der Regelaltersgrenze (hier im Beispiel von 35,.. % auf 32,85 %) gesetzeskonform?  7. Die ausgezahlte Versorgung darf auch nach Kürzung nicht unter dem Niveau des erdienten Ruhegehaltes liegen.
 8. Wo kann ich eine sachliche Prüfung des Pensionsbescheides vornehmen lassen? (Bei Zusendung des Pensionsbescheides wurde ich auf die rechnerische Prüfung hingewiesen bzw. dazu aufgefordert. Die Prüfung der sachlichen Richtigkeit ich selbst jedoch nicht realisieren)  8. s. Antwort zu 4.
 9. Wie wirken sich die Rentenerhöhungen u. Ergebnisse aus den Tarifverhandlungen auf meine/ unsere Versorgungsbezüge aus?  9. Tarifverhandlungen und Rentenerhöhungen können zu Kürzungen von Rente + Pension führen wenn die Mindestversorgung erreicht ist, Allerdings führt eine Anpassung der Mindestversorgung zu Erhöhung der Versorgungsbezüge
 10. Wer legt die Abzüge bei Versorgungsbezügen fest, wenn eine systemnahe Verwendung (Grenztruppen d. DDR u.ä.) vorliegt?  10. Der Dienstherr hat das festgelegt, aber es spielt praktisch keine Rolle, weil es kaum Einfluss auf die Berechnung hat.
 11. Wer ist Ansprechpartner zu Fragen Pension/ Rente bzw. der Mischversorgung? GdP Bezirk Bundespolizei – DGB Rechtschutz (beachte Regionale Unterschiede)  11. Bindend ist für Mitglieder der GdP die Rechtschutzordnung (www.gdp-Bundespolizei.de). Hier wird zunächst über die zuständige Kreisgruppe ein Rechtsschutzgesuch gestellt, der in der Regel mindestens zu einer Rechtsberatung bei der DGB Rechtschutz GmbH führt (Kompetenzzentrum ÖD)
 12. Wer kann mittels Software eine zuverlässige Vorausberechnung der (Misch)Versorgung durchführen? (PVAG?)  12. Unser Partner PVAG (Signal Iduna) hat ein Prognoseprogramm zur Versorgungsauskunft - Auf Fachberater ÖD der Signal Iduna achten
13. Kurzdarstellung der Berechnung nach § 55 BeamtVG unter Beachtung der verschiedenen Gruppen a. Pension b. Pension/ Rente  13. s. Beispiel in den bisherigen Veröffentlichungen! Ansonsten wird auf Antwort zu 4. verwiesen.
 14. Ist die Höchstgrenze feststehend bei 71,75 %?  14. Ja, gesetzlich festgeschrieben.
15. Wie wird das Ruhegehalt genau berechnet? a. Dienstjahre b. Besoldungsgruppe c. Erhöhung § 14a BeamtVG d. Abzüge (Bitte an Rechenbeispielen erklären!) d1. Zeiten der Nähe § 30 BBG (bei wem wird wie  viel abgezogen) -Grenztruppen/ Grenzschutz ab Mai 1990 -Grenzbrigade Küste -PKE -MfS d2. Andere: NVA, Volkspolizei/ TraPo 15. s. Beispiel in den bisherigen Veröffentlichungen! Ansonsten wird auf Antwort zu 4. verwiesen. Rechenbeispiel wird nach Überprüfung und Markierung nachgereicht.
 16. Wo wird der Antrag nach § 14a BeamtVG gestellt und gibt es dafür Anträge?  16. Bei der zuständigen Bundesfinanzdirektion (auch formlos) - Renteninformation mit Versicherungsverlauf beifügen!
 17. Was passiert bei Erreichen der Altersgrenze 65 + Monate a. Fällt man in die Mindestversorgung zurück? b. Wie wird das dann berechnet, mit Rechtsgrundlagen? c. Bitte mit Beispiel erklären! 17. a. - s. Antwort zu 9. b./c. - s. Antwort zu 13.Rechenbeispiel wird nach Überprüfung und Markierung nachgereicht.
 18. Wie werden Tarifbeschäftigte mit PKE – Beschäftigung berechnet, bitte mit Beispiel!  18. Renteninformationen mit Versicherungsverlauf prüfen und ggf. s. Antwort zu 4.
 19. Spielt die Gleichbehandlungsrichtlinie der EU eine Rolle?  19. Nationale Umsetzung im AGG - bisher wurden alle gesetzlichen Regeln, die Versorgung betreffend von Gerichten als konform erklärt.
 20. Welche Abzüge vom Grundgehalt werden sofort wirksam? (KV, RV, PflV, Versorgungsausgleich usw.)  20. Keine Abzüge von KV - Beihilfe (s. Antwort zu 1.). Keine Abzüge von RV auf Pension/ Rente. Versorgungsausgleich ist Rechtsfolge einer Scheidung und hängt vom Urteil ab.
 21. Spezifischer Zusammenhang bei der Berechnung der Pension nach § 14 BeamtVG und der vorrübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltes nach § 14a BeamtVG?  21. s. Antwort zu 13.
 22. Liegt die Hinzuverdienstgrenze vor Erreichen der regulären Altersgrenze bei 450,00 €, oder liegt diese Grenze beim Zusammen-treffen vom § 14 und 14a BeamtVG bei der Gesamtsumme von 66,97 % des maximalen Ruhegehaltssatzes?  22. Die Hinzuverdienstgrenze liegt vor Erreichen der regulären Altersgrenze bei 450,00 €.
23. Welche Auswirkungen haben Witwenrente und Witwenpension auf die Empfänger von Versorgungsbezügen? Was wird gekürzt? Welche Auswirkungen gibt es auf Riesterrente und Betriebsrenten?  s. Antwort zu 4.
 24. Wie sind die Definitionen zu den Aussagen der §§ 53a, 55 BeamtVG  s. Antwort zu 4.
 25. Informationen zum Einfluss der Kindererziehungszeiten/ Mütterrente auf die Pension/ Rente bzw. Mischversorgung.  s. Antwort zu 4.
Stand: Mai 2016
This link is for the Robots and should not be seen.