Zum Inhalt wechseln

Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen in der Bundespolizei:

„Inklusion ist das, was wir gemeinsam daraus machen“

Kai Abeln wurde zusammen mit 16 weiteren stellvertretenden Mitgliedern zur Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Bundespolizeipräsidium gewählt. Foto: (c) Helmut Störmer

Noch bis Februar 2019 finden die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen in der gesamten Bundespolizei statt. Bereits Ende Dezember wurde GdP-Vertreter Kai Abeln zusammen mit 16 weiteren stellvertretenden Mitgliedern zur Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Bundespolizeipräsidium gewählt.

Leidensgerechte Verwendungen

Insgesamt sind derzeit 95 Schwerbehindertenvertretungen in der Bundespolizei tätig. Kai Abeln – selbst schwerbehindert – wurde am 21. Dezember 2018 nebst weiteren 16 stellvertretenden Mitgliedern zur Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Bundespolizeipräsidium gewählt. „Aus gestärkten Schwerbehindertenvertretungen heraus müssen wir die leidensgerechten Verwendungen im Tarifbereich, im Verwaltungsbereich und auch im Polizeivollzugsdienst stärker forcieren“, sagt Abeln.

Zukunftsziele der Schwerbehindertenvertretungen

Dazu muss das Personalentwicklungskonzept für den Schwerbehindertenbereich eine starke Auslegung erfahren, die eben eine Verwendung auf einen entsprechenden Arbeitsplatz ermöglicht. So sollten die Liegenschaften barrierefrei gestaltet sowie die IT-Technik entsprechend den Bedürfnissen angepasst werden. Außerdem müssen elektrisch höhenverstellbare Arbeitstische zum Selbstverständnis an jedem Büroarbeitsplatz werden. Zur Wiedereingliederung nach einer Arbeitsunfähigkeit könnten Lösungen für mobiles Arbeiten und Telearbeit bessere Möglichkeiten bieten.

Und auch, wenn es noch viele andere Ziele gibt, nennt Kai Abeln eines, das ihm besonders am Herzen liegt: „Die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretungen durch die Dienststellen in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, muss dringend verbessert werden. Das ist nicht nur geltendes Recht, das durch das Bundesteilhabegesetz gestärkt worden ist, sondern eben auch ein Zeichen von gelungener Inklusion. Und Inklusion funktioniert eben nur, wenn wir alle gemeinsam etwas daraus machen.“

Wofür sich die Schwerbehindertenvertretungen einsetzen


Die Schwerbehindertenvertretungen vertreten nicht nur schwerbehinderte und denen gleichgestellte behinderte Kolleginnen und Kollegen, sondern auch Beschäftigte, welche von einer Behinderung bedroht sind. Einige benötigen einen leidensgerechten Arbeitsplatz, andere Veränderungen in der Arbeitszeit oder sonstige bauliche oder technische Veränderungen am Arbeitsplatz. Nicht immer eine einfache Aufgabe, aber in Zusammenarbeit mit unseren Gleichstellungsbeauftragten und Personalvertretungen wollen wir das schaffen. Schwerbehindert heißt nicht leistungsschwach.
This link is for the Robots and should not be seen.