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Weiter Besoldungskürzung für Versorgungsrücklage? Argumente des BMI überzeugen nicht!

[caption id="attachment_11778" align="alignleft" width="300"]Striiten im BMI für Kollegeninteressen: Dr. Karsten Schneider (DGB), Sven Hüber (GdP), Christian Hoffmeister (GdP) Stritten im BMI für Kollegeninteressen: Dr. Karsten Schneider (DGB), Sven Hüber (GdP), Christian Hoffmeister (GdP) [Foto: Simone M. Neumann][/caption]Wie geht es mit der Versorgungsrücklage und der dafür zu erbringenden Besoldungs- und Pensionskürzung weiter? Das Bundesinnenministerium will Beamten und Versorgungsempfängern noch bis 2031 weiterhin pro Besoldungsrunde 0,2 Prozentpunkte von der Erhöhung abziehen – obwohl es dafür keine wirtschaftliche Notwendigkeit gibt. Der DGB bewertet das als Vertrauensbruch und dauerhafte Abkehr vom Prinzip der Übertragung von Tariferhöhungen auf die Besoldung. Am 27. April 2016 diskutierten Vertreterinnen und Vertreter des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften für den öffentlichen Dienst mit Vertretern des Bundesinnenministeriums (BMI) über die Zukunft der Versorgungsrücklage. Die GdP in der Bundespolizei wurde durch den stellv. Bezirksvorsitzenden Sven Hüber vertreten. Andere Polizeigewerkschaften indes waren gar nicht erst erschienen. Im Beteiligungsgespräch zum Entwurf des sogenannten Versorgungsrücklagenänderungsgesetzes überzeugten die Argumente des BMI die Gewerkschaftsvertreter nicht. [caption id="attachment_11779" align="alignleft" width="277"]Paul Fietz, Abteilungsleiter Dienstrecht, und die BMI-Delegation Foto: Simone M. Neumann [Foto: Simone M. Neumann Paul Fietz, Abteilungsleiter Dienstrecht, und die BMI-Delegation in der Diskussion mit der GdP  Foto: Simone M. Neumann [Foto: Simone M. Neumann][/caption]Das BMI möchte Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern weiterhin pro Besoldungsrunde 0,2 Prozentpunkte von der Erhöhung abziehen. Diese Besoldungs- und Versorgungskürzung ist als Beitrag der Beamtinnen und Beamten zur Entlastung des Haushalts eigentlich bis zum Jahr 2017 befristet. Nun soll sie nach dem Willen des BMI bis 2031 weitergeführt werden. Nach den BMI-Planungen würde sich der Besoldungs- und Pensionsabzug auf 3,6% summieren. Der DGB wertet eine Verlängerung der Besoldungs- und Pensionskürzung über weitere 14 Jahre als eklatanten Vertrauensbruch gegenüber den Beschäftigten, als dauerhafte Abkehr vom Prinzip der Übertragung von Tariferhöhungen auf die Besoldung und lehnt die Verlängerung des Abzuges deshalb ganz klar ab. Wirtschaftlich seien die weiteren Abzüge auch gar nicht notwendig, bestätigte das BMI. Es gelte aber aus Sicht des BMI, durch die Verlängerung der Besoldungskürzung weitere öffentliche und mediale Angriffe auf die Beamtenversorgung abzuwehren. Dass dies auch bislang durch die Besoldungskürzungen nicht gelungen sei, stellte der DGB klar. Vielmehr hätten sich die Beamtinnen und Beamten mittlerweile durch die wirkungsgleiche Übertragung von Einschnitten in die gesetzliche Rente auf die Beamtenversorgung entsprechend an Einsparungen beteiligt. Ein weiterer Abwärtstrend helfe nicht. Stattdessen müsse die Rente gestärkt werden, statt die Besoldung und Versorgung der Beamten zu schröpfen. Auch weitere Kritikpunkte des DGB konnte das BMI in dem Gespräch nicht entkräften. So spricht sich der DGB gegen Pläne aus, neben der Deutschen Bundesbank zukünftig auch private Stellen mit der Verwaltung des bisher angesparten Sondervermögens zu beauftragen. Das BMI sieht derzeit selbst keinen Grund für eine externe Verwaltung der Mittel, will aber zukünftig die Option haben und deshalb das Gesetz bereits jetzt entsprechend ändern. Zudem bekannte es sich zu dem Ziel, die Rendite der Rücklage zu maximieren und dafür mehr von dem angesparten Geld in Aktien zu investieren. Der DGB hatte zuvor darauf hingewiesen, dass eine Gewinnmaximierung am unsicheren Aktienmarkt nie das zentrale Ziel der Rücklage gewesen sei und er deshalb die Erweiterung auf Aktienanlagen als Schritt hin zu einem deutlich höheren Risiko ablehne. Aus haushaltspolitischer Sicht sind weitere Abzüge nicht nötig, die Abzüge werden die Kritik an der Beamtenversorgung nicht stoppen: Der DGB fordert daher, die Besoldungskürzungen wie geplant 2017 zu beenden. Für GdP und DGB ist somit ganz klar: die BMI-Vorstellungen können nur abgelehnt werden! Wir wollen weder eine Verlängerung der Besoldungs- und Pensionskürzung, weil diese finanziell einfach nicht notwendig sind, noch eine riskantere Anlagestrategie für das bisher angesparte Vermögen. Auf völliges Unverständnis  stößt dabei allerdings, dass ausgerechnet der Beamtenbund DBB (die Dachorganisation der DPolG) erklärte, sie hielte die Verlängerung der Besoldungs- und Pensionskürzung für eine "richtige Entscheidung" und halte es auch für richtig, "dass das weitergeführt wird", so wie man sich auch für eine riskantere Anlagestrategie aussprach. Eine besonders intensive Diskussion entspann sich auch über die Forderung des DGB und der GdP, die in § 55 BeamtVG festgelegte Nichtberücksichtigung von Zeiten nach §  12a BeamtVG beim Zusammentreffen von Rente und Versorgung ersatzlos zu streichen. Die GdP streitet hier mit dem DGB weiterhin dafür, dass den Beamten jeweils mindestens das erdiente Ruhegehalt belassen werden muss, wenn Rente und erdiente Versorgung zusammen nicht den Höchstversorgungssatz erreichen. Das BMI und die GdP vereinbarten dazu weitere Gespräche.   pdf Artikel für den Aushang
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