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GdP-Arbeit fruchtet:

Weitere Verbesserungen und Veränderungen im Bereich „Rückführung“ stehen an

Foto: (c) pixabay.com / skeeze

Seit Jahren engagiert sich die GdP, um die Arbeitsbedingungen der Personenbegleiter und der Kolleginnen und Kollegen in den Rückführungsbereichen der Bundespolizeidienststellen zu verbessern.

Eine vielbeachtete GdP-Fachkonferenz mit Praktikern aus der Mitgliedschaft und ein breiter Forderungskatalog der GdP hatten gravierenden Verbesserungsbedarf aufgezeigt. Die Bundesausgabe der „Deutschen Polizei“ widmete sich dem Thema. Der Problemaufriss reichte von Forderungen zu Arbeitszeiten, Einsatzzeitabrechnung und Ruhezeiten über Vorschläge für ein neues Kräftemanagementsystem, Verbesserungen bei der Einsatzplanung und dem Reisemanagement sowie Verbesserungen bei der Reisekostenabfindung, der Beschaffung der Dienstpässe, dem Gesundheitsschutz, persönlicher Ausstattung und Bekleidungsabfindung bis zu Forderungen zu einer verbesserten Fortbildung sowie Besoldungs- und Zulagenfragen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte in Beantwortung der Vorschläge der GdP angeordnet, dass das BMI und das Bundespolizeipräsidium die von der Basis aufgeworfenen Fragen mit der GdP konstruktiv und im Dialog lösen sollen. Ein Spitzengespräch des GdP-Vorstands mit Dagmar Busch, der Abteilungsleiterin Bundespolizei, und Dr. Dieter Romann, dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, sowie viele Einzelgespräche folgten. Die GdP-Vertreter trafen auf offene Ohren und die Bereitschaft unserer Gesprächspartner, den umfangreichen Vorschlägen und Forderungen für Verbesserungen im Rückführungsbereich zu folgen.

Mehr als ein Jahr harter Arbeit und zahlreicher Gespräche für unsere Kolleginnen und Kollegen im Rückführungsbereich liegen hinter uns. Die GdP-Vorschläge wurden, wo möglich, teils bereits in kurzfristig umsetzbaren Verbesserungen berücksichtigt, teils in die im Zuge unserer Arbeit entstandenen dienstlichen Arbeitsgruppen eingespeist.

Die GdP konnte so schon zahlreiche und deutliche Verbesserungen in diesem schwierigen Arbeitsumfeld erzielen. Als Beispiel ist besonders die Einführung einer Zulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg zu nennen, danach erhalten Beamtinnen und Beamte mit Anspruch auf die Polizeizulage jeweils eine Erschwerniszulage in Höhe von 70 Euro für innereuropäische bzw. in Höhe von 100 Euro für außereuropäische Rückführungen – und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2019.

Ein Kollege fasste unsere Arbeit in einer Nachricht so zusammen: „Nur durch das Engagement der GdP hat sich alleine im letzten Jahr so viel geändert, wie in den vergangenen 15 Jahren zusammen nicht.“

Neue Rahmenkonzeption und verbesserte Rückführungsorganisation – die Handschrift der GdP-Mitglieder in der Rückführung ist nachweisbar

Nach wie vor hat die Rückführung eine besondere politische Bedeutung. Die Aufgabe wird gegenwärtig vor allem durch die hohe Motivation der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihr großes Engagement getragen. Jedoch ist es an der Zeit, dass nunmehr auch einige grundlegende Änderungen stattfinden und sich die Rahmenbedingungen der eingesetzten Kolleginnen und Kollegen verbessern.


Auch aufgrund des sachkundigen Drucks der GdP wurde durch die Bundespolizeiführung eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, eine konzeptionell hinterlegte umfassende Lösungsstruktur der aufgezeigten Probleme zu erarbeiten. Der Entwurf einer neuen Rahmenkonzeption Rückführung und eines neuen Fachkonzepts Organisation und Personalbedarf trägt nun bereits die Handschrift der GdP-Kollegen aus den Rückführungsbereichen und ihrer Forderungen mit und hat ihre von uns transportierten Ideen produktiv aufgenommen. Auch in dem neu zu erarbeitenden Rückführungsplanungssystem, in dem neuen Fachkonzept zur Personalgewinnung Rückführung, in den neuen Vorschriften zu Betreuungsmaßnahmen Rückführung, zur Ausstattung bei Rückführungen, zum Raumbedarf Rückführung an den Dienststellen, zur Aus- und Fortbildung Rückführung und zur Organisation des Prozesses Rückführung finden sich die mit der Stimme der GdP eingebrachten Forderungen der Basis im großen Umfang wieder.
Die GdP-geführten Personalräte werden die interne Diskussion um die neuen Konzepte begleiten und auf die Umsetzung der GdP-Forderungen achten.

Der jetzige Erarbeitungsstand der neuen Leitdokumente zeigt bereits deutlich, dass der GdP-Forderungskatalog Rückführung Früchte trägt.

Einige an der Basis als besonders wichtig angesehene Punkte fassen wir im Folgenden noch einmal zusammen:

Aufgabenbereiche Rückführung müssen organisatorisch und personell gestärkt werden
Die GdP wird darauf achten, dass die betrauten Bereiche personell zu stärken, auszurüsten und fachlich mit allem zu unterstützen sind, was für eine optimale Aufgabenerfüllung notwendig ist. Hierzu zählen auch neu zu schaffende Bereiche Rückführung in den Behördenorganisationen.
Einen Schwerpunkt werden weiterhin Arbeitszeitfragen bilden, um die Bereitschaft zur Teilnahme an der Rückführungsaufgabe auf freiwilliger Basis weiter zu stärken.
Als Kompensation für die durch abwesende PBL stark belasteten Inspektionen soll zukünftig ein prozentualer Anteil an Dienstposten für die Direktionen aufgeschlagen werden, so wie von der GdP vorgeschlagen.

Die GdP-Forderung nach einer stärkeren Einbindung des Sozialwissenschaftlichen Dienstes werden nach unserer Einschätzung in Gruppen- und Einzelmaßnahmen (i.S. Supervision) und Beratungen sowie mehrtägigen Betreuungsmaßnahmen und Schulungen im Erkennen von Posttraumatischen Belastungsstörungen und in Methoden der Stressbewältigung umgesetzt werden – ein gutes Zeichen der Fürsorge in einem psychisch belastenden Arbeitsfeld. Auch die weitere Anpassung der Ausstattung für die professionelle Durchführung von Rückführungen und zur Aufrechterhaltung der eigenen Sicherheit der eingesetzten Beamten ist erforderlich.

Ein unseren Mitgliedern im Rückführungsbereich wichtiger Punkt ist die angemessene Behandlung und Unterstützung der Rückzuführenden und gerade von Kindern durch eine
erträglichere Gestaltung der Maßnahmen, wie bisher in vielen Initiativen und im Eigenengagement der Dienststellen geschehen. Wo immer möglich sollen durch ausreichend bestückte Handkassen und organisatorische Maßnahmen Verbrauchsmittel
wie Babynahrung, Windeln, Einmaldecken, Packtaschen zur Umverpackung von in Pappkartons mitgeführten Gepäcks etc. bereitgestellt werden, um den Stress für alle Beteiligten zu minimieren.

Die GdP fordert für unsere Kolleginnen und Kollegen weiterhin eine Abnutzungsentschädigung für das Tragen von Zivilkleidung für PBL/PBS
Für Rückführungsmaßnahmen wird von den PBL/PBS auch guten Gründen das Tragen gutbürgerlicher Kleidung vorausgesetzt. Die GdP-Position ist so klar wie einfach: Es soll für den Erwerb einen einmaligen Bekleidungszuschuss und – da die Kleidung einem erhöhten Verschleiß unterliegt – eine deutlich erhöhte Abnutzungspauschale für die Kleidung pro Einsatztag geben.

Die GdP fordert für unsere Kolleginnen und Kollegen weiterhin eine persönliche Kreditkarte und besseren Versicherungsschutz
Die auf Auslandsdienstreisen eingesetzten Beamten sind mit personalisierten Kreditkarten mit entsprechendem Versicherungsschutz auszustatten, um nicht aus eigener Tasche den Staat zu kreditieren.

Die GdP fordert für unsere Kolleginnen und Kollegen weiterhin Smartphones als Mann-/Frauausstattung
Die GdP fordert, für eine durchgängig gute Kommunikation alle Rückführer/-innen mit einem persönlichen Smartphone auszustatten.

Die GdP fordert für unsere Kolleginnen und Kollegen weiterhin Sina Workstations
Bei Bedarf sollen die Rückführer/-innen mit Sina Workstations ausgestattet werden. Eine ansprechende Anzahl ist in den Dienststellen vorzuhalten. Für Frontex Escort Leader fordert die GdP mindestens eine Mann-/Frauausstattung.

Raumausstattung, Kompetenzzentren und Trainingszentren
Die GdP fordert, dass das BMI und das BMF schnellstmöglich das neue Raumprogramm billigen, damit sich die Arbeitsbedingungen vor allem an den Flughäfen schnell verbessern können.
Zur besseren und qualitativ tragfähigen Fortbildung soll die Schaffung spezieller Verwendungsfortbildungseinrichtungen (Kompetenz- und Trainingszentren) beitragen. Die Forderung der GdP, dass ausschließlich speziell und handlungssicher ausgebildete Beamtinnen und Beamte an Rückführungsmaßnahmen teilnehmen und auch die eingesetzten Führungskräfte spezialgeschult sein müssen, wird umgesetzt werden.
Damit die Teilnahme an Rückführungsmaßnahmen nicht mehr an Unabkömmlichkeitserklärungen der Stammdienststellen scheitert, ist die Verankerung von Ausgleichsstellen im ODP beschleunigt durchzuführen. Die im Rahmen der AG Strukturanpassung BPOL 2020 reservierten 448 neuen Dienstposten für die Einrichtung der Rückführungsdienste müssen so schnell wie möglich etatisiert und besetzt werden.

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