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GdP-Bundeskongress 2018:

Wichtige Leitanträge mit überragender Mehrheit angenommen

Foto: (c) GdP / Hagen Immel

Im Rahmen des 26. Ordentlichen Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP) werden derzeit in Berlin die gewerkschaftspolitischen Weichen für die kommenden vier Jahre gestellt. Am heutigen dritten Tag (Mittwoch, 28.11.2018) konnten bereits viele der gestellten 300 Anträge behandelt und dabei wegweisende Beschlüsse erwirkt werden.

Arbeitszeit

Mit dem Leitantrag zu den bundesweiten Arbeitszeitforderungen der GdP wurde ein – wie der neue Bundeskassierer Clemens Murr sagte – „wahrer Königsantrag“ mit überragender Mehrheit angenommen. Demnach soll die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in allen Organisationsbereichen der GdP gleichermaßen belastungsgerecht, sozial ausgeglichen und gesunderhaltend gestaltet werden. Jörg Radek, Vorsitzender der GdP für die Bundespolizei, betonte: „Wir verfolgen weiterhin die Ziele der Verkürzung der Lebensarbeitszeit und der Wochenarbeitszeit.“ Weitere Kernpunkte der GdP-Forderungen sind:
  • Einhaltung der wöchentlichen Mindestruhezeiten
  • Verbindliche Dienstplangestaltung bei flexiblen Schichtdienstmanagementsystemen
  • Gewährung „echter“ Ruhepausen als Teil der persönlichen Freizeit
  • Beschränkung der Rufbereitschaft
  • Begrenzung von Nachtarbeit für bessere Gesundheit

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Darüber hinaus wurde auch der Leitantrag zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf mit großer Mehrheit beschlossen. Die GdP Bundespolizei setzt sich seit Langem dafür ein, dieses Thema als grundlegende Behördenphilosophie festzuschreiben. „Nur so kann sichergestellt werden, dass die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wirklich gelebt werden kann“, so Radek. Der Bundesvorstand wurde nun mit dem Beschluss auf dem Bundeskongress von den Delegierten damit beauftragt, sich bei Gesetzgebern in Bund und Ländern darüber hinaus auch für die folgenden Punkte einzusetzen:
  • Pflegende Angehörige und nahestehende Personen sollen einen auf die Dauer der Pflege begrenzten Rechtsanspruch auf Teilzeit erhalten, der mit einem finanziellen Ausgleich und der Garantie auf Rückkehr zum Vollzeitarbeitsverhältnis verbunden ist.
  • Erholungsurlaub zur Pflege gemäß dem Familienpflegegesetz soll angespart und verwendet werden können.
  • Beamtinnen und Beamten soll das Recht gewährt werden, bis zu zehn Arbeitstage jährlich ohne Vorankündigung der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um pflegebedürftige nahe Angehörige in einer akut auftretenden Pflegesituation zu pflegen.
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