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Wir fordern zügige Auszahlung der Tariferhöhungen!

Das Bundesministerium des Innern hat in der vergangenen Woche sein Rundschreiben zur Neuregelung der Entgelte für die Tarifbeschäftigten, Auszubildenden und Praktikantinnen/Praktikanten des Bundes ab dem 1. März 2018 veröffentlicht. Darin heißt es zu der dringend erwarteten Zahlbarmachung der erhöhten Entgelte für die TarifkollegInnen: „Die […] zwischen den Tarifvertragsparteien geeinten Entwürfe der Änderungstarifverträge sowie des TV Sonderzahlung 2018 […] werden zum Vollzug freigegeben, um eine zeitnahe Auszahlung des ersten Erhöhungsschritts zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu ermöglichen.“ Was genau das BMI unter „zeitnah“ versteht, benennt das Schreiben nicht. Für die Besoldungserhöhung der BeamtInnen wurde inzwischen der Oktober als Auszahlungsmonat benannt. Der GdP-geführte Hauptpersonalrat hat in seiner Sitzung vergangene Woche daher beschlossen, das Bundesverwaltungsamt (BVA) aufzufordern, für die Tarifbeschäftigten spätestens zum gleichen Zeitpunkt zu zahlen und die Beschäftigten kurzfristig über das weitere Vorgehen und den Auszahlungszeitpunkt zu informieren.
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