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GdP fordert Korrektur des Abschlussberichts

Ergebnis der Strukturprüfung der Ermittlungsdienste darf so nicht umgesetzt werden.

Der Bezirk Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) betrachtet den vorliegenden Entwurf der Strukturprüfung für die Ermittlungsdienste (ErmD) als überaus mängelbehaftet. „Der geplante geringe Aufwuchs der Ermittlungsdienste sowie die Verlagerung von Dienstposten ist nicht zielführend“, sagt Martin Schilff, Mitglied des Vorstands der GdP für die Bundespolizei.

Bei einer steigenden Anzahl von Kontroll- und Streifenbeamten (KSB) ist auch ein Anstieg der Fallzahlen für die ErmD, die heute schon personell viel zu knapp ausgestattet sind, zu erwarten. Eine zukunftsfähige Aufstellung dieses Aufgabenbereichs wird mit dem jetzigen Ergebnis, dass sich auf die für eine solche Berechnung ungeeignete Polizeiliche Kriminalstatistik 2017 stützt, verfehlt. Zum einen bildet die PKS nicht alle Verfahren und Fallzahlen ab, die die ErmD bearbeiten, zum anderen ist das Ergebnis auch mittelbar abhängig von der Personalausstattung der Dienststellen, die 2017 aufgrund von Abordnungen aus allen Bereichen an andere Bedarfsträger mangelhaft war.

Die GdP Bundespolizei fordert daher eine umgehende Korrektur des Zwischenergebnisses unter Einbeziehung erweiternder Datengrundlagen und aller für den Bereich der Kriminalitätsbekämpfung und Ermittlungsarbeit relevanten Aspekte.

Quelle: Bezirk GdP-Bundespolizei

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