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Rechtsschutz mit der Gewerkschaft der Polizei

Anrechnung von Pausen unter Bereithaltung

Anrechnung von Pausen unter Bereithaltung auf die Arbeitszeit.
Unser Kläger aus Mitteldeutschland möchte Rechtssicherheit für ALLE Kolleginnen und Kollegen!. Ein Thema, was seit Änderung der Arbeitszeitverordnung im Jahr 2013, zu Streit und Unverständnis bei allen Beteiligten führt.

Mit Rechtsschutz der Gewerkschaft der Polizei und durch die Prozessbevollmächtigten vom DGB-Rechtsschutz wollen wir Rechtssicherheit erreichen!

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