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Forderungen nach einer Zulage für Hochpreisregionen sind keine Hirngespinste

Warum die Forderung zu einem Kaufkraftausgleich keine Utopie sein muss

Mehrwert für unsere Kolleginnen und Kollegen auf Rhein-Main: Die Zulage muss her! - Foto: Fraport AG

Uns, als Gewerkschaft der Polizei (GdP), erreichen immer wieder Anfragen zu Vereinbarungen des Landes Hessen mit seinen Beschäftigten, Verkehrsmittel des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) mit einer zur Verfügung gestellten Fahrkarte nutzen zu können.

Hierbei ist es unerheblich, ob diese zu privaten Zwecken oder für die An- und Abreise zum Dienst-/Beschäftigungsort genutzt wird. Die Einführung einer solchen Regelung für Angehörige unserer Behörde, so  die anfragenden Kolleginnen und Kollegen, würden einige Vorteile zur Steigerung der Attraktivität unserer Dienststelle nach sich ziehen. Insbesondere könnte dadurch den höheren finanziellen Belastungen, die eine Dienstverrichtung im Rhein-Main-Gebiet mit sich bringt, ein wenig entgegengewirkt werden.

Und dazu würden wir gerne beitragen; ohne Wenn und Aber. Gleichwohl sind uns hierbei Grenzen gesetzt, da wir als Verhandlungspartner nicht in Erscheinung treten können; weder als Tarifvertragspartei noch als Dienststelle befinden wir uns in einer Verhandlungsverantwortung. Diese Zuerkennung eines Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr (wie bspw. dem des RMV) war nämlich Gegenstand der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten in Hessen, die dann inhaltsgleich auf die Landesbeamtinnen und -beamten übertragen wurden. Und in Hessen besteht die einzigartige Besonderheit, dass dieses Bundesland aus der Tarifgemeinschaft des Bundes und der Länder ausgetreten ist und mit den Vertragsparteien des öffentlichen Dienstes eigene Verhandlungen zu Tarifverträgen führt. - Im Kern verhandelte man dort das beschriebene Ergebnis, welches ausschließlich für Hessen und deren Landesbeschäftigte gilt. 

Auf Bundesebene eine solche Verhandlung - mit den unterschiedlichen Verkehrsverbünden bundesweit, die sich auch nicht alle in öffentlicher Hand befinden - zu führen, bringt die Tarifvertragsparteien des Bundes und der Länder an Grenzen, da wir letztendlich seitens des Fahrgastverbandes „Pro Bahn“ auch darum wissen, dass eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Verkehrsverbünde in Deutschland nicht zu erwarten ist.

GdP - Gut dass es sie gibtZu Verhandlungen einer Jobticketzuerkennung über den RMV waren wir in den vergangenen Jahren ebenfalls nicht untätig und banden auch unsere Dienststelle mit ein. Quintessenz: Ein Jobticket wäre möglich, dann aber für alle Beschäftigten. D. h., dass unsere Dienststelle - für die nunmehr über 2400 Beschäftigten - Tickets erwerben müsste (natürlich verbilligt), die dann so weitergegeben werden müssen, dass der Erlös die Kosten deckt. Der RMV würde im Vorfeld eine Abfrage machen, wo die Wohnorte unserer Kolleginnen und Kollegen liegen, um dann über eine gebildete Durchschnittstrecke den Preis zu ermitteln. Auf diesen möglichen Preis für diese Strecke kämen dann Abzüge aus der öffentlichen Förderung der beteiligten Landkreise (also Steuergelder), die beim Jobticket das Ziel haben, den Individualverkehr von der Straße auf die Schiene zu bringen. - Nur so funktioniert das ganze Prinzip. Wir werden aber dieses Unterfangen mit der großen Anzahl der Ticket-Übernahme nicht realisieren können, da die Einzelpreise für einen zu erwartenden kleineren Nutzerkreis zu hoch wären.

Davon unabhängig kann zum Fernverkehr mit der Deutschen Bahn - beim Hineinpendeln in den RMV - auf das Jobticket des Bundesverwaltungsamt (BVA) reflektiert werden. 

 Diese Beschreibung macht deutlich, wie wichtig unsere gewerkschaftliche Forderung zu einem Kaufkraftausgleich ist. Wir bleiben dran!

Martin Schmitt

- Vorsitzender -


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