Anwendung der Feiertagsregelungen in der Bundesbereitschaftspolizei
die Gewährung von Einsatzstunden (ohne Abzug der täglich zu erbringenden Arbeitszeit) das
Standortprinzip ( Bundespolizeiabteilung) gilt.
Beispiel: In Niedersachsen ist Feiertag. Die Uelzner Kolleginnen und Kollegen sind an der Südgrenze im Einsatz. So zählt der Tag für die Uelzener Kolleginnen und
Kollegen als Feiertag und wird inkl. DuZ voll vergütet.
BEACHTE: Bei Abordnungen zu einer anderen Dienstelle (Beispiel: BPOLD Pirna - BPOLI Erfurt) zählt die Feiertagsregelung der neuen Dienststelle und nicht die der eigentlichen Heimatabteilung (vor der Abordnung).