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Anwendung der Feiertagsregelungen in der Bundesbereitschaftspolizei

Fuldatal.

Die gesetzlichen Feiertage bestimmen sich - mit Ausnahme des Tages der Deutschen Einheit - nach den von den Bundesländern erlassenen Feiertagsgesetzen,die teilweise voneinander abweichen. Dies führt dazu, dass an dem Ort der Bundespolizeiabteilung (Dienststelle), an der eine Kollegin oder ein Kollege regelmäßigDienst leistet, eine andere Feiertagsregelung gilt als an dem Ort, an dem anlassbezogen aufgrund eines Einsatzes konkret Dienst geleistet wird. D.h. für unsereKolleginnen und Kollegen der Bundesbereitschaftspolizei, dass für

die Gewährung von Einsatzstunden (ohne Abzug der täglich zu erbringenden Arbeitszeit) das
Standortprinzip ( Bundespolizeiabteilung) gilt. 


Beispiel: In Niedersachsen ist Feiertag. Die Uelzner Kolleginnen und Kollegen sind an der Südgrenze im Einsatz. So zählt der Tag für die Uelzener Kolleginnen und
Kollegen als Feiertag und wird inkl. DuZ voll vergütet.

BEACHTE: Bei Abordnungen zu einer anderen Dienstelle (Beispiel: BPOLD Pirna - BPOLI Erfurt) zählt die Feiertagsregelung  der neuen Dienststelle und nicht die der eigentlichen Heimatabteilung (vor der Abordnung).

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