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Arbeitszeit bei Einsätzen der Bundesbereitschaftspolizei

Fuldatal.

Wir machen uns die Welt, Widdewiddewitt wie sie uns gefällt ….… so kommt der Umgang der Bundespolizeibehörden und des BMI mit derArbeitszeitverordnung (AZV) vielen KollegInnen bei der Bundesbereitschaftspolizeimittlerweile vor!Gerade noch waren sie konfrontiert mit der kaum nachvollziehbaren Diskussion über An-bzw. Nichtanrechnungen von Ruhepausen im Einsatz. Auch die Bewertung des EinsatzesNUK als einzeldienstliche Aufgabewahrnehmung, um die Anwendbarkeit des § 11 BPolBGauszuschließen, stieß auf Unverständnis.Und dann: Wochenlang wurde beim Einsatz „Dannenröder Forst“ die täglicheHöchstarbeitszeit geplant und damit vorsätzlich deutlich überschritten.Wir können feststellen:

Wir können feststellen:Die BundesbereitschaftspolizistInnen waren und sind da, wenn sie gebraucht werden. Undsie sind auch bereit, länger als eigentlich erlaubt zu arbeiten, wenn das sinnvoll ist. Das wirdsicher auch bei den angekündigten Einsätzen zum Schutz der Impfstofftransporte so sein.Auf die Bundesbereitschaftspolizei kann man sich verlassen! Aber wir hören zunehmend, dass die KollegInnen vom Hin- und her - Gezerre zwischenkleinkarierten Auslegungsfragen zur Arbeitszeit und dann immer wieder vorkommender vollkommener Außerachtlassung der Schutzvorschriften genervt sind.


Wir meinen:


Vielen Verantwortlichen in der Bundespolizei fehlt das Augenmaß beim Umgang mit der Arbeitszeit unserer Einsatzkräfte. Unsere Einsatzkräfte sind dabei, ihre Motivation und auch das Vertrauen in die Führung der Bundespolizei zu verlieren. Das kann sich eigentlich niemand leisten, schon gar nicht in deraktuellen Lage und Einsatzsituation!


Wir fordern: Eine Arbeitszeitverordnung Polizei für den Bereich des Bundes muss her. Sie soll den Besonderheiten des polizeilichen Alltages gerecht werden, ohne jedoch den Schutzcharakter arbeitszeitrechtlicher Regelungen außer Acht zu lassen. Wir begrüßen,dass die Leitungen der Direktion BP und des BPOLP diese Forderung unterstützen.

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