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Beförderungen bei der Bundesbereitschaftspolizei

Herzlichen Glückwunsch

Fuldatal.

Erfreulicherweise können im November noch 293 Beförderungen im Vollzugsbereich und 29 Beförderungen im Verwaltungsbereich erfolgen. Wir gratulieren allen KollegInnen herzlich. Die hohe Anzahl der Beförderungen zum PHM und Einweisungen in die A 9 mit Amtszulage sind durch das von GdP und Bundespolizeihauptpersonalrat angestoßene „Seehofer – Programm“ möglich geworden. 50 KollegInnen haben das Verfahren erfolgreich absolviert und wurden zum POK oder PK ernannt. Damit wurden ihre

bisherigen Planstellen im mittleren Dienst frei und standen für Beförderungen zur Verfügung.

Leider sind in einigen Statusämtern wieder Klageverfahren anhängig und dadurch einige Beförderungen gerichtlich gestoppt worden.

Kritisch sehen wir, dass die Beförderungen zum POM trotz vorhandener Planstellen nicht mehr direkt im Anschluss an die erfolgreich absolvierte Probezeit erfolgen. Das BPOLP und die Direktionen haben sich darauf verständigt, Beförderungen nach der Probezeit erst auf Grundlage einer Beurteilung durchzuführen. Diese kann anlassbezogen frühestens 9 Monate nach Ablauf der Probezeit erfolgen.

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