Die Frauengruppe informiert
Für Beamte und Beamtinnen gibt es eine solche Einschränkung zwar nicht, allerdings hätte eine Erhöhung des Teilzeitumfangs auf mehr als 30 Wochenstunden während der Elternzeit für ein vor dem 01. September 2021 geborenes Kind zur Folge, dass der Anspruch auf Elterngeld verloren geht. Das heißt, auch Beamte und Beamtinnen sollten ebenso eine Teilzeitbeschäftigung von 32 Wochenstunden erst in Elternzeit für nach dem 31. August 2021 geborene Kinder in Anspruch nehmen.