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Die Frauengruppe informiert

Fuldatal.

Die am 01. 09. 2021 in Kraft tretenden Änderungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV) ermöglichen es, den Teilzeitumfang während der Elternzeit von bisher 30 auf 32 Wochenstunden zu erhöhen. Für Tarifbeschäftigte gilt dies nach dem BEEG nur während der Elternzeit für nach dem 31. August 2021 geborene Kinder.

Für Beamte und Beamtinnen gibt es eine solche Einschränkung zwar nicht, allerdings hätte eine Erhöhung des Teilzeitumfangs auf mehr als 30 Wochenstunden während der Elternzeit für ein vor dem 01. September 2021 geborenes Kind zur Folge, dass der Anspruch auf Elterngeld verloren geht. Das heißt, auch Beamte und Beamtinnen sollten ebenso eine Teilzeitbeschäftigung von 32 Wochenstunden erst in Elternzeit für nach dem 31. August 2021 geborene Kinder in Anspruch nehmen.

 

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