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DuZ nun doch nicht von Amtswegen

Einsatz G 7 Gipfel ELMAU 2015

Fuldatal.

Im letzten Wissenswert der GdP Bundesbereitschaftspolizei hatten wir bereits über die Entscheidung des BMI zu der Gewährung von DuZ/DwZ für die Kolleginnen und Kollegen, welche Zeitgutschriften auf Grundlage des Urteils BVerwG zum Einsatz Elmau 2015 erhalten haben, informiert. Hierbei erklärte die Dienststelle, dass die Zahlung dieser Zulagen von Amtswegen erfolgt. Nach unseren Recherchen ist dies so nicht richtig. Vielmehr ist es erforderlich, so die Aussagen vom Bundesverwaltungsamt (BVA), dass unsere Kolleginnen und Kollegen (die eine Zeitgutschrift erhalten haben) einen Forderungsnachweis DuZ handschriftlich versehen mit dem Zusatz - Korrektur Elmau 2015 - ausfüllen müssen und ausschließlich die Zeiten erfassen, die den Einsatzzeitraum tatsächlich betreffen. Also je einen Antrag

für Mai 2015 und für Juni 2015. Die Anträge sind eigenhändig zu unterschreiben und sachlich sowie rechnerisch richtig zu zeichnen.

Darüber hinaus dürfen nur die Zeiten eingetragen werden, für die bisher keine Vergütung erfolgt ist (also nur die entsprechenden Stunden für die nachträglich Bereitschaftsdienst festgelegt wurden).

Die bereits beim BVA vorliegenden Anträge die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden zurückgeschickt. Anträge die in den Abteilungen noch liegen sollen ebenfalls zurückgegeben werden.

 Den aktuellen DuZ Antrag aus 2015 erhaltet Ihr bei Euren Kreisgruppen und Personalräten.

     Eure GdP Bundesbereitschaftspolizei

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