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Erstattung von Betreuungskosten

Fuldatal.

Bundespolizei ignoriert Gesetzesänderung und Handlungsempfehlung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Jahren Obwohl das Bundesgleichstellungsgesetzt seit Ende 2015 die Möglichkeit vorsieht, durch Dienstreisen anfallende und unabwendbare Betreuungskosten für Kinder und pflegebedürftige Personen in einem gewissen Umfang zu erstatten,

hat das Bundespolizeipräsidium diese Möglichkeit noch immer nicht umgesetzt. Bisher gilt immer noch die überholte Altregelung, dass diese Kosten nur bei der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen übernommen werden können.

 

Wir haben den Bezirkspersonalrat gebeten, formell die Umsetzung der gesetzlichen Möglichkeiten einzufordern. Darüber hinaus fordern wir auch erneut, dass Einsätze in die Regelung für Dienstreisen einbezogen werden.
Gerade durch die oft kurzfristige Einsatzplanung für die Bundesbereitschaftspolizei können zusätzliche und unabwendbare Betreuungskosten verursacht werden.

 

Es gibt keinen Grund, Einsatzkräfte schlechter als andere Beschäftigte zu behandeln.

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