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GdP erwirkt wegweisende Änderungen des TVÖD zugunsten der Beschäftigten

Anträge der GdP Bundesbereitschaftspolizei umgesetzt

Fuldatal.

Mit Rundschreiben vom 25.11.2022 gab das BMI verschiedene Änderungstarifverträge bekannt. Diese enthalten eine Reihe von erheblichen Verbesserungen für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, an deren Umsetzung die Gewerkschaft der Polizei maßgeblich beteiligt war. Neben aus unserer Sicht überfälligen, allgemeingültigen Verbesserungen, konnten Hürden in Eingruppierungsfragen abgebaut werden. Was das alles für uns in der Direktionsgruppe Bundesbereitschaftspolizei konkret bedeutet, darüber möchten wir Euch heute informieren. Folgende Neuerungen sind für uns von besonderer Bedeutung: - Streichung des § 11 Absatz 3 TVöD- Herabsetzung der Eingruppierungsvoraussetzung „5t – Grenze“ für unsere Kraftfahrer*innen- Arbeitsbefreiung zu besonderen Anlässen gemäß § 29 TVöD Buchst. a und b jetzt auch im Zusammenhang mit Lebenspartnern ohne Trauschein Die Änderung bzw. Streichung des § 11 Absatz 3 TVöD, den die Kreisgruppe Sankt Augustin anlässlich des 4. Ordentlichen Delegiertentages der Direktionsgruppe Bundesbereitschaftspolizei auf den Weg gebracht hatte, wurde durch alle Instanzen bis hin zum GdP Bundeskongress befürwortet. Durch die Umsetzung wird nun allen Teilzeitbeschäftigten im Geltungsbereich TVöD auf Initiative unserer Direktionsgruppe die Rückkehr zum Vollzeitjob erleichtert!

Ebenfalls im Rahmen des 4. Ordentlichen Delegiertentages unserer Direktionsgruppe wurde die nicht nachvollziehbare „5t – Grenze“ als Eingruppierungsmerkmal im Kraftfahrerbereich bemängelt. Noch nicht erreicht werden konnte die Anerkennung der einschlägigen Berufsausbildung „Berufskraftfahrer*in“, die der geschäftsführende Direktionsgruppenvorstand gefordert hatte, hier bleiben wir selbstverständlich weiterhin für Euch am Ball und freuen uns zunächst über die jetzt festgeschriebene Absenkung dieser Grenze auf 3,5t zulässiger Gesamtlast der Kraftfahrzeuge.

Die gemäß § 29 TVöD vorgesehene Arbeitsbefreiung im Falle der Niederkunft oder des Ablebens kommen jetzt auch im Zusammenhang mit Lebenspartnern ohne Trauschein zur Anwendung.

Die erreichten Verbesserungen sind Anlass stolz zu sein und Motivation, sie unterstreichen das Gewicht unserer Stimme im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen! Wir werden uns weiterhin unermüdlich für Eure Belange einsetzen, an Ideen und Aufgaben mangelt es nicht. Weitere Anträge der Direktionsgruppe Bundesbereitschaftspolizei, z.B. zur Eingruppierung der Küchenmeister*innen, zur Festschreibung des unveränderten Entgeltanspruches der / die Kraftfahrer*innen während pandemischer Lagen sowie zur Überarbeitung der Anforderungsprofile der Tarifbeschäftigten haben bereits ebenfalls die Zustimmung des GdP Bundeskongresses gefunden!

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