Zum Inhalt wechseln

Hinzuverdienstgrenze für Frührentner fällt ab 2023 dauerhaft weg!

Neue Flexibilität für den Übergang in den Ruhestand für Tarifbeschäftigte!

Berlin.

Wer als Frührentner arbeiten geht, muss nicht mehr fürchten, dass die Rente gekürzt wird – für ältere Tarifbeschäftigte ein Anlass, die eigene Ruhestandsplanung zu überdenken. Weiter arbeiten gehen und zugleich Rente beziehen, ohne dass diese gekürzt wird. Frührentnerinnen und Frührentner verdanken das allerdings bislang vor allem einer großzügigen Sonderregelung. Denn eigentlich schreibt das Gesetz für sie eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro im Jahr vor. Die Bundesregierung hatte aber im Zuge der Corona-Krise die Grenze auf zuletzt 46.060 Euro angehoben (Deine Direktionsgruppe hat dazu berichtet). Diese Grenze fällt nun endgültig. Bei Altersrenten wird es keine Begrenzung des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes mehr geben. „Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt ersatzlos. Mit der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten wird die volle Flexibilität für den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand geschaffen“, erklärt das Bundesarbeitsministerium zu einem vom Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf. Für uns Tarifbeschäftigte bedeutet

das konkret: Unsere Arbeitsverträge sind gemäß §33 (1) TVÖD bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gültig. Wer vorher die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ oder die „Rente mit Abschlägen“ beantragt, hat doppelte Einkünfte!

Unser Tipp: Die Beantragung dieser Rentenarten ist für mehrere Monate rückwirkend möglich 

Fragen dazu? Deine GdP Kreisgruppe und die Deutsche Rentenversicherung beraten Dich gerne!

This link is for the Robots and should not be seen.