Hinzuverdienstgrenze für Frührentner fällt ab 2023 dauerhaft weg!
Neue Flexibilität für den Übergang in den Ruhestand für Tarifbeschäftigte!
das konkret: Unsere Arbeitsverträge sind gemäß §33 (1) TVÖD bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gültig. Wer vorher die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ oder die „Rente mit Abschlägen“ beantragt, hat doppelte Einkünfte!
Unser Tipp: Die Beantragung dieser Rentenarten ist für mehrere Monate rückwirkend möglich
Fragen dazu? Deine GdP Kreisgruppe und die Deutsche Rentenversicherung beraten Dich gerne!