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Neuer ballistischer Einsatzschutzhelm

Fuldatal.

Diesen Helm haben die GdP und der BPR, u. a. bereits in einem Initiativantrag des Bezirkspersonalrates beim Bundespolizeipräsidium, seit 2016 gefordert. Damals wurde dieser Helm seitens der Dienststellen noch nicht als erforderlich angesehen. Unser Initiativantrag wurde abgelehnt, aber wir sind trotz allem drangeblieben. Ungeachtet momentaner Differenzen zwischen BPOLP und BPR bezüglich des Mitbestimmungsrechtes des Personalrates

bei Beschaffungsmaßnahmen von Ausrüstungsgegenständen im Zusammenhang mit Arbeits- und Gesundheitsschutz (siehe DP 12/2019 – Artikel „Im Namen der Bundespolizei“) bleibt festzustellen:

Druck zur Beschaffung des Schutzhelmes haben wir über GdP und den  Bezirkspersonalrat aufgebaut.  

Der jetzt beschaffte Helm der Firma ULBRICHTS Protection (HOPLIT F1000-18.1H) erfüllt eine Vielzahl unserer Forderungen, soll aber als Poolausstattung in den Interventionsfahrzeugen liegen. Das entspricht noch nicht unseren Vorstellungen. Darüber werden wir noch mit der Dienststelle reden!

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