Die aktuelle COVID-19 Richtlinie der Direktion Bundesbereitschaftspolizei wurde in der Sitzung des Gesamtpersonalrates erörtert. Aus unserer Sicht sind die dort aufgezeigten Möglichkeiten geeignet, den Gesundheitsschutz der Kolleginnen und Kollegen zu gewährleisten. Allerdings werden die festgelegten Möglichkeiten nicht in allen Abteilungen konsequent genutzt. In einem Gespräch mit Präsident Sieber hat der Vorstand des GPR erneut eindringlich gefordert, alle Möglichkeiten zur Ausdünnung der MitarbeiterInen in den Standorten konsequent zu nutzen und insbesondere auf die Umsetzung der Instrumente Homeoffice und häusliche Bereitschaft hinzuwirken. Hier sehen wir noch deutliche Verbesserungsmöglichkeiten. Die Abteilungen sind gefordert, in ihrer Zuständigkeit alle Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen. Die Anordnung von Rufbereitschaft soll nur außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erfolgen. Ansonsten ist häusliche Bereitschaft für die regelmäßige Arbeitszeit anzuordnen. Unsere Forderung:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das neue Jahr bringt uns in diesen schwierigen Zeiten gleich etwas Positives mit! Bereits 2020 hat die Bundesregierung eine großzügige Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten beschlossen. Diese mitarbeiterfreundliche Regelung wurde nun für das Jahr 2021 verlängert und darüber hinaus aufgestockt. Kollegen, die eine vorgezogene Rente erhalten, dürfen in diesem Jahr 46.060 Euro dazu verdienen. In der Praxis bedeutet dies, dass Ihr – bei Erfüllen der Voraussetzungen- ab dem 01.01.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein schwieriges und ereignisreiches Jahr 2020 geht zu Ende. Keiner hätte sich vorstellen können welche Wendung das Jahr nimmt, wie es uns beansprucht und fordert. Nicht nur im dienstlichen Bereich durch die Demonstrationslagen, sondern vor allem im Privaten. Kindergärten und Schulen geschlossen, Abstand halten zu den eigenen Liebsten, Quarantäne oder häusliche Isolation waren Begriffe die noch Anfang des Jahres undenkbar waren.Aber wir wollen hier positiv in die Zukunft schauen, also lasst uns gemeinsam ins Jahr 2021 starten.In diesem Sinne wünschen wir euch und euren Familien ein Frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Die Bundespolizeibehörden haben in ihren Bereichen die Möglichkeit zum Homeofficegroßzügig erweitert, um die Präsenz KollegInnen in den Dienststellen zu reduzieren unddamit die Infektionsgefahr herabzusetzen. Das ist eine sehr gute Maßnahme, die wirausdrücklich begrüßen.Im Bereich der Abteilungen sind diese Möglichkeiten noch beschränkt. Der GPR hatangeregt, die Möglichkeit der Mitnahme der Büro-APC für die Arbeit
Ab dieser Woche erhalten alle Menschen in Deutschland, die zu den Corona –Risikogruppen gehören, kostenlos 3 FFP 2 – Masken. Im kommenden Jahr sollen sie dannnochmal 12 Masken kostenlos erhalten. Dann erhalten sie die Masken nur, wenn sie einenCoupon ihrer Krankenkasse dafür abgeben.Für die Heilfürsorge- und Beihilfeberechtigten Beschäftigten der Bundespolizei ist hierzu
Die Frage, ob die dienstlich gelieferten FFP 2 Masken den europäischen Normen erfüllen,wurde mehrfach an uns herangetragen Hierzu liegt zwischenzeitlich eine Erklärung desBundespolizeipräsidiums bekannt:
Wir machen uns die Welt, Widdewiddewitt wie sie uns gefällt ….… so kommt der Umgang der Bundespolizeibehörden und des BMI mit derArbeitszeitverordnung (AZV) vielen KollegInnen bei der Bundesbereitschaftspolizeimittlerweile vor!Gerade noch waren sie konfrontiert mit der kaum nachvollziehbaren Diskussion über An-bzw. Nichtanrechnungen von Ruhepausen im Einsatz. Auch die Bewertung des EinsatzesNUK als einzeldienstliche Aufgabewahrnehmung, um die Anwendbarkeit des § 11 BPolBGauszuschließen, stieß auf Unverständnis.Und dann: Wochenlang wurde beim Einsatz „Dannenröder Forst“ die täglicheHöchstarbeitszeit geplant und damit vorsätzlich deutlich überschritten.Wir können feststellen:
Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November 2020 hat sich unsere Direktionsgruppe an der Aktion der Bundesfrauengruppe der GdP beteiligt. Die Frauengruppe der GdP erarbeitete
Der Personalrat bei der BPOLABT Uelzen hat in dieser Woche Andreas Puschmann verabschiedet. Andreas, genannt Puschi, tritt Ende November in den Ruhestand ein. Puschi war seit der Neuorganisation 2008 durchgängig Mitglied im geschäftsführenden GdP-Direktionsgruppenvorstand und im Gesamtpersonalrat. Als Mann der ersten Stunde hat er am Aufbau der GdP und der Personalvertretung
Der GPR begrüßt die weitere Öffnung der Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten für die Beschäftigten des Stabes der Direktion. Diese Maßnahme zielt auf die Gesunderhaltung der KollegInnen im Zusammenhang mit
Die Aufgabewahrnehmung erfolgte im bahnpolizeilichen und damit einzeldienstlichen Bereich. Deshalb ist der § 11 BPolBG nicht anwendbar. Das ist zumindest die Auffassung der einsatzführenden Direktion Hannover. Dieser Auffassung schließen wir uns allerdings nicht an! Ungeachtet der Abrechnung nach § 88 BBG oder § 11 BPolBG sehen wir hier eine Fehlinterpretation der gültigen Erlasslage. Da die Einheiten der Bundesbereitschaftspolizei regelmäßig zur Unterstützung der regionalen Inspektionen mit ihren einzeldienstlichen Aufgaben unterstellt ist, würde diese Interpretation dazu führen, dass wir ungeachtet der Gliederung der Einheiten so gut wie immer einzeldienstlich tätig sind. Die Erlasslage führt aber aus, dass für die Bewältigung besonderer Anlässe der Einsatz geschlossener Einsatzeinheiten erfolgen kann. Das war in diesem Einsatz nach unserer Auffassung der Fall. Nicht der Fall war es,
Die andauernde Diskussion darüber, ob in einem verbandsmäßigen Einsatz eine (echte) Ruhepause möglich ist, ist eine zunehmend nervige und überflüssige Angelegenheit. Die tatsächlichen Umstände in den Einsätzen lassen regelmäßig keine vorher planbare Pausenregelung zu. Auch die Rahmenbedingungen hinsichtlich Versorgung, Räumlichkeiten und tatsächlicher Nichtverfügbarkeit der KollegInnen während der Pausen sind nicht so, dass man von einer Ruhepause reden kann. In einem Bericht an das BPOLP hat die Direktion BP dies ähnlich dargestellt. Auch nach der Auffassung der Direktion ist in der Regel davon auszugehen, dass eine reguläre Ruhepause nicht möglich ist, sondern
In der „Dienstvereinbarung zur Anrechnung von Ruhepausen im Bereich der Tarifbeschäftigten“ vom 6. Mai 2020 ist geregelt, dass unter anderem ArbeitnehmerInnen der Einsatzhundertschaften die Ruhepausen übertariflich auf die Arbeitszeit angerechnet werden, wenn sie zu operativen Tätigkeiten eingesetzt werden, in denen eine ständige Einsatzfähigkeit gewährleistet sein muss. Diese Regelung ist eine Analoganwendung der für die Beamten geltenden Erlasslage. Unklarheiten gab es zwischenzeitlich darüber
Erfreulicherweise können im November noch 293 Beförderungen im Vollzugsbereich und 29 Beförderungen im Verwaltungsbereich erfolgen. Wir gratulieren allen KollegInnen herzlich. Die hohe Anzahl der Beförderungen zum PHM und Einweisungen in die A 9 mit Amtszulage sind durch das von GdP und Bundespolizeihauptpersonalrat angestoßene „Seehofer – Programm“ möglich geworden. 50 KollegInnen haben das Verfahren erfolgreich absolviert und wurden zum POK oder PK ernannt. Damit wurden ihre
Überraschend hat das Bundespolizeipräsidium jetzt doch die Beschaffung von Winterstiefel gestartet. Hierfür hatte die GdP seit Jahren, teilweise mit Unterstützung von Haushaltspolitikern und unserer Direktionsleitung, auf allen Ebenen gekämpft. Noch vor kurzem hörte man aus Potsdam, dass Einlegesohlen und warme Socken (zweifach) vollkommen ausreichend seien. Das haben wir zu keinem Zeitpunkt akzeptiert
Mit dem Positionspapier „Halt geben – Haltung zeigen“ ist die GdP gegen eine Stigmatisierung und das Einordnen der Polizei in die rechte Ecke angetreten. In der nicht abreißenden Diskussion über eine Studie zu Rechtsextremismus in der deutschen Polizei hat die GdP sich vor die Polizeibeschäftigten gestellt. Die GdP stellt sich nicht gegen die Aufklärung einzelner Fehltritte von Polizistinnen und Polizisten. Aber die GdP ist der Auffassung, dass es in der deutschen Polizei keinen latenten oder gar strukturellen Rassismus gibt. Rassismus ist ein Thema in der Gesellschaft. Das ist nicht zu verleugnen. Deshalb hat die GdP gefordert, eine Studie zum Rassismus in der Gesellschaft zu erstellen, ohne dabei die Polizei vorzuverurteilen. Sie hat weiterhin gefordert, die Belastungen der alltäglichen Polizeiarbeit und deren Auswirkungen auf die Polizeibeschäftigten zu analysieren. Innenminister Seehofer dankt der GdP für diesen Vorschlag und greift ihn auf Der Bundesinnenminister hat am 20. Oktober in einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass er in einer Studie zum Alltagsrassismus die Entwicklung und Verbreitung diskriminierender Handlungen in der Zivilgesellschaft, in Wirtschaft und Unternehmen sowie öffentlichen Institutionen erforschen lassen wird, die durch rassistische Einstellungen motiviert sind. Zudem soll eine Untersuchung des Polizeialltags beauftragt werden. Ziel ist es, den Polizeialltag, das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft und die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen genauer zu analysieren. Dazu gehören auch Gewalt und Hass gegen Polizeibeamte. Damit hat er den Vorschlag der GdP aufgegriffen. In der Pressekonferenz hat er sich hierfür ausdrücklich bei der GdP bedankt. Jörg Radek soll in die Organisation der Studie begleitend mit einbezogen werden. Auch Bundespräsident Steinmeier hat sich am 19. Oktober mit einem Brief an den stellvertretenden GdP- Bundesvorsitzenden Jörg Radek gewendet und äußert sich zustimmend zum GdP Positionspapier. Er ist der festen Überzeugung, „dass die übergroße Mehrheit der Polizistinnen und Polizisten in unserem Land fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht“ und „selbst das größte Interesse daran hat, rechtsextremistische Umtriebe in den eigenen Reihen zu verhindern“. Was können wir jetzt bereits in der Bundesbereitschaftspolizei tun? Die GdP - Direktionsgruppe Bundesbereitschaftspolizei hat dem Präsidenten der Bundesbereitschaftspolizei Uwe Sieber das Positionspapier überreicht. Der Präsident erachtet das Thema als sehr wichtig und hat bereits eine erste Gesprächsrunde
So bleiben alle Betroffenen auch im ersten Kalenderhalbjahr 2021 der Pauschalgruppe zugeordnet, der sie nach § 5 Kraftfahrertarifvertrag Bund im Jahr 2020 zugeordnet waren – und das unabhängig von der geleisteten durchschnittlichen Monatsarbeitszeit. Die GdP hat sich
Das BMI hatte Regelungen zur Zuordnung von Kraftfahrern zu den Pauschalgruppen getroffen. Es wurde festgelegt, dass die Betroffenen im zweiten Kalenderhalbjahr 2020 der Pauschalgruppe zugeordnet bleiben, der sie auch im ersten Halbjahr zugeordnet waren. Dies gilt unabhängig von der im ersten Kalenderhalbjahr geleisteten durchschnittlichen Monatsarbeitszeit. Der Umfang der im zweiten Halbjahr 2020 geleisteten durchschnittlichen Monatsarbeitszeit ist für die Zuordnung zur Pauschalgruppe für das erste Halbjahr 2021 heranzuziehen. Dieser Umfang dürfte in vielen Fällen pandemiebedingt nicht dem üblichen Umfang entsprechen. Daher wäre in diesen Fällen der Verbleib
Im Vorfeld der Verteilung der Laufbahnabsolventen beabsichtigt die Direktion BP auch im nächsten Jahr interne Umsetzungen von Beamtinnen und Beamten innerhalb der Bundespolizeiabteilungen zur Berufszufriedenheit durchzuführen. Unter Beteiligung des Gesamtpersonalrates wurden nunmehr, unter Zugrundlegung der Binnenausgleichsliste ca. 50 Beschäftigte für eine interne Umsetzung von einer Abteilung in die andere ausgewählt. Die ausgewählten Beamtinnen und Beamten
Als einen insgesamt akzeptablen Tarifabschluss in Pandemiezeiten hat der Tarifexperte der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und stellvertretende Bundesvorsitzende René Klemmer das Verhandlungsergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bezeichnet. Der nach intensiven Gesprächsrunden letztlich den Arbeitgebern abgerungene Kompromiss bringe auch den Polizeibeschäftigten ein Stück Wertschätzung für ihre in den vergangenen Monaten geleistete Arbeit, sagte Klemmer am Sonntagmittag in Potsdam nach einem dreitägigen Gesprächsmarathon. In Zeiten, in denen massive Warnstreiks angesichts des Coronavirus nur in Grenzen zu organisieren waren, hätten die Kolleginnen und Kollegen trotzdem ihren Unmut über viele unerfüllte Versprechungen in jüngster Vergangenheit