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Personalentwicklungskonzept (PEK) für Tarifbeschäftigte

Ein Konzept ohne Entwicklung?

Bereits auf der letzten Fachtagung des Tarifbereiches der GdP kam in den Gesprächen mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus unseren Bundespolizeiabteilungen stark zum Ausdruck, dass das Personalentwicklungskonzept – trotz seiner Gültigkeit für alle MitarbeiterIinnen der Bundespolizei- unter den Tarifbeschäftigten weder bekannt ist noch umgesetzt wird. Das bereits im Jahre 2014 in Kraft getretene PEK beinhaltet eine Reihe sinnvoller Instrumente zur beruflichen Weiterentwicklung der Tarifbeschäftigten. Unter anderem

finden sich dort interessante Möglichkeiten aus den Bereichen

  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Demografische Problemstellungen
  • Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung,

welche zu unserem Bedauern weitestgehend lediglich in der Theorie existieren.

Im Rahmen der anstehenden Evaluation des PEK werden wir deutlich machen, dass Personalentwicklung auch für die Tarifbeschäftigten erforderlich ist. Die GdP-Direktionsgruppe Bundesbereitschaftspolizei wird sich dafür einzusetzen, dass die im PEK getätigten „Absichtserklärungen“ auch in der Praxis umgesetzt werden und unsere MitarbeiterInnen davon profitieren können.

Der Gesamtpersonalrat hat dies im Monatsgespräch mit der Leitung der Direktion erörtert. Es wurde vereinbart, dass Direktion und GPR diese Thematik aufgreifen und für die Evaluation bewerten. Von unserer Seite werden wir die Anregungen der Fachtagung des Tarifbereiches in Diskussion einbringen.

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