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Regelung für Zuordnung von Kraftfahrerinnen zu den Pauschalgruppen erneut verlängert

Berlin.

Das BMI hatte die Regelungen zur Zuordnung von Kraftfahrern zu den Pauschalgruppen erneut verlängert, da sich die Pandemie nach wie vor auf viele Arbeitsbereiche auswirkt und Dienstfahrten nicht im üblichen Umfang stattfinden. Es wurde festgelegt, dass die Betroffenen im zweiten Kalenderhalbjahr 2021 der Pauschalgruppe zugeordnet bleiben, der sie auch im ersten Halbjahr zugeordnet waren. Diese Regelung gilt unabhängig von der im ersten Kalenderhalbjahr geleisteten durchschnittlichen Monatsarbeitszeit für das 1. Halbjahr 2021. Wir begrüßen die erneute Verlängerung dieser fürsorglichen Regelung ausdrücklich!

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