Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bzgl. Bereitschaftszeiten im Einsatz G7-Gipfel Elmau
Mit Bekanntwerden des Urteils werden sich Fragen der widerspruchsführenden Beamten zum weiteren Ablauf der Bearbeitung ihrer Widersprüche ergeben. Der Vorsitzende des BHPR hat darauf hingewiesen, dass keine Verjährung der Ansprüche erfolgen soll und die aktuelle Rechtsprechung zu Gunsten der Kollegen ausgelegt und von Amtswegen befriedigt werden sollte. Wir haben seitens des Gesamtpersonalrates auch erste Gespräche zu den Folgen das Urteil geführt. Über den Inhalt weiterer Gespräche werden wir berichten.