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Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bzgl. Bereitschaftszeiten im Einsatz G7-Gipfel Elmau

Leipzig/Fuldatal.

Das Urteil des BVerwG zur Festsetzung des Freizeitausgleiches für den Einsatz anlässlich des G7-Gipfels in Elmau wurde durch die GdP-Bundespolizei bereits veröffentlicht. Es enthält Ausführungen zur Bewertung von Zeiten als Bereitschaftsdienst sowie der rechtlichen Einordnung von Ruhezeiten. Jetzt stellt sich die Frage, ob durch die Ausführungen des Gerichts Anlass zur Aktualisierung der Erlasslagen des BMI zu Bereitschaftsdiensten (vom 7.12.2017) sowie zum § 11 BPolBG (vom 7.3.2019) gegeben besteht. Dies war auch Thema der letzten Sitzung des Bundespolizeihauptpersonalrates. Mit Billigung des BMI wurden mehrere hundert Widerspruchsverfahren gegen die Festsetzung des Freizeitausgleiches für den Einsatz Elmau ruhend gestellt.

Mit Bekanntwerden des Urteils werden sich Fragen der widerspruchsführenden Beamten zum weiteren Ablauf der Bearbeitung ihrer Widersprüche ergeben.   Der Vorsitzende des BHPR hat darauf hingewiesen, dass keine Verjährung der Ansprüche erfolgen soll und die aktuelle Rechtsprechung zu Gunsten der Kollegen ausgelegt und von Amtswegen befriedigt werden sollte. Wir haben seitens des Gesamtpersonalrates auch erste Gespräche zu den Folgen das Urteil geführt.   Über den Inhalt weiterer Gespräche werden wir berichten.

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