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Voller Erfolg unserer GdP Kollegen in Zusammenarbeit mit der DGB Rechtschutz GmbH

GdP – WIR kämpfen für alle in der Bundespolizei!

Fuldatal.

Voller Erfolg der GdP in Zusammenarbeit mit der DGB Rechtsschutz GmbHAm Donnerstag, den 13. Februar 2020, urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster, dass die im Dienstplan festgesetzten „Ruhezeiten“ während des G7 Gipfels in Elmau 2015 zwar als solche vom Dienstherrn bezeichnet wurden, aber in Wahrheit echte Bereitschaftsstunden waren, die entsprechend mit Freizeit auszugleichen sind.

Ansatzpunkt für die Argumentation war, dass die Kolleginnen und Kollegen auch in Ruhezeiten die Hotels nur nach vorheriger Genehmigung verlassen durften, die Ausrüstung wie Dienstwaffe und Munition bei sich führen mussten, ein Alkoholverbot herrschte und ständige Erreichbarkeit sichergestellt werden musste. Damit wurde die GdP-Ansicht bestätigt: Diese Zeiten sind Bereitschaftszeiten, die in diesem Fall eine Anrechnung von 24 Stunden rechtfertigen und vollumfänglich durch Freizeit auszugleichen sind.Seit 2015 unterstützt die GdP mit der DGB Rechtsschutz GmbH alle Kläger bis hin zu diesem Urteil.Unsere Prozessvertreterin vor Ort ist mit dem Ergebnis mehr als zufrieden, weist aber darauf hin, dass die Urteilsgründe noch abzuwarten sind.Weiterhin besteht für das BMI noch die Möglichkeit eine Beschwerde einzulegen. Die Revision wurde jedoch nicht zugelassen.GdP – WIR kämpfen für alle in der Bundespolizei!

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