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Was tun bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens

Fuldatal.

Wird gegen eine Beamtin / einen Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet, so empfehlen wir folgende Vorgehensweise:- Keine Aussage! Auch keine Mitteilung an Kolleginnen und Kollegen (Schaffung von Zeugen vom Hörensagen) - ALLE Kolleginnen und Kollegen haben das Recht vor einer Befragung einen Anwalt oder Beistand aufzusuchen ! Zwischen der Einleitung eines Disziplinarverfahrens und der ersten

Anhörung sollte eine angemessene Zeit liegen. Eine Woche wird allgemein als angemessen betrachtet. Unsere GdP Rechtsanwälte und Beistände schalten sich in das laufende Verfahren ein und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Wendet Euch bzgl. der Rechtschutzanträge an Eure GdP Kreisgruppen vor Ort. 

Natürlich unterstützen wir auch unsere Tarifbeschäftigten bei arbeitsrechtlichen Fragen!

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