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Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung?

Fuldatal.

Zum 1. Januar 2021 haben einige Krankenversicherungen ihre Zusatzbeiträge (teils deutlich) erhöht. Dieser Zusatzbeitrag ist bei der Entgeltabrechnung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) im Januar 2021 noch nicht berücksichtigt worden. Systemseitig wird diese Änderung wohl erst in den nächsten Tagen beim BVA eingepflegt, sodass mit der Entgeltabrechnung Februar eine Rückrechnung erfolgen soll. T-Online bietet einen guten Überblick über die gestiegenen Zusatzbeiträge und die prozentualen Veränderungen. Im gleichen Artikel heißt es, dass ein Wechsel

vom teuersten zum günstigsten Anbieter eine Ersparnis von bis zu 438 Euro im Jahr bringen kann. Wer die Krankenkasse wechseln möchte, muss eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende beachten. Wer im Februar den Beitrittsantrag stellt, wird zum 1. Mai Mitglied in der neuen Krankenkasse. Um die korrekte Anwendung der Fristen kümmern sich auch die Krankenkassen. Nähere Infos unter:

https://www.t-online.de/finanzen/geld-vorsorge/id_89149734/hoehere-kosten-diese-krankenkassen-haben-den-zusatzbeitrag-erhoeht.html

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