GdP Kreisgruppe Bundespolizeiakademie fordert:
Sofortige Aussetzung des Präsenzstudiums in Lübeck
Wer nun denkt, es würde bis zum 17. Mai keine Präsenzveranstaltung stattfinden, hat sich getäuscht. Bereits am 11. Mai reist die Hälfte der Studierenden wieder an, um „praktischen“ Unterricht durchzuführen. Sport, Situationstraining und auch praktisches Schießen sollen durchgeführt werden. Da beruft sich die Akademieführung wohl auf eine Ausnahme in den Landesbestimmungen, wonach „praktischer“ Unterricht von dem Verbot der Präsenzveranstaltung ausgenommen ist.
Ein toller Kniff, der aber dazu führt, dass doch wieder viele Studierende auf engem Raum zusammen sind. Da aber nicht alle gleichzeitig „praktisch üben“ können, sollen die meisten der Studierenden in den Unterkünften eLearning betreiben – mit Präsenzverpflichtung.
Nun fragen wir, wie das gehen soll, da es kein WLAN-Netz gibt bzw. nur vereinzelt in Aufenthaltsräumen, die zurzeit wegen der Abstandsregeln gesperrt sind. Kaum einer der Studierenden wird eine private Internetverbindung haben, die ein stundenlanges Verbringen im Netz zuließe.
Hier handelt die Akademieleitung offensichtlich nach dem Motto: „Wasch mich, aber mach mich nicht nass.“ Dabei wird seitens der Personalräte auch bemängelt, dass es für die praktische Ausbildung Sport, Einsatztraining, Situationstraining und praktische Schießausbildung ein mit dem Arbeitsschutz, den Personalräten und dem Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept noch gar nicht gibt.
Wird hier Fahrlässig mit der Gesundheit der Studierenden und Mitarbeitern gespielt?
Die Gewerkschaft der Polizei, Kreisgruppe Bundespolizeiakademie, fordert:
- die sofortige Aussetzung des Präsenzstudiums einschl. praktischer Ausbildung, solange bis die Hochschulen allgemein wieder ihren Betrieb aufnehmen,
- für die praktische Ausbildung Sport, Einsatztraining, Situationstraining und praktische Schießausbildung ein mit den Personalräten und dem Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept einzuführen,
- dass die langjährige Forderung der GdP - Kreisgruppe Akademie endlich umgesetzt wird, ein WLAN-Netz an der Akademie aufzubauen, da sonst eLearning oder die Einführung des „virtuellen Klassenzimmers“ in den Unterkünften nicht funktioniert.
Die GdP ist nicht gegen die Weiterführung und ordnungsgemäße Beendigung des Studiums. Nur in Corona-Zeiten sind die rechtlichen Bestimmungen des Hochschulrechts zu beachten sowie die für die praktische Ausbildung besonderen Hygieneschutzmaßnahmen einzuführen und einzuhalten.
Natürlich haben die Auswirkungen der Pandemie und die Unterbrechung des Studiums seit 16. März auch Auswirkungen auf die im August stattfindende mündliche Abschlussprüfung. Das wird ein weiteres Thema sein.
Schade, dass die Akademieleitung sich nicht früher Gedanken gemacht hat und ggf. auch einmal die GdP oder Personalräte vor den Entscheidungen zu Rate zieht. Man hätte sich Ärger erspart … und dem Steuerzahler zigtausende Euro, die jetzt für zusätzliche Reisekosten entstanden sind. Das Geld hätte in dieser Zeit sinnvoller eingesetzt werden können.
WIR bleiben DRAN - WIR sind für EUCH da - Stay healthy