Auswirkungen der Schutzmaßnahmen auf die Personalratswahlen im Zoll
Alle Wahlberechtigten erhalten unaufgefordert Briefwahlunterlagen
Die dringend erforderlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens machen auch vor dem Zoll nicht halt. Die Wahlvorstände reagieren darauf mit der nachträglichen Anordnung der Briefwahl. So wird sichergestellt, dass auch nach Ablauf der aktuellen Amtszeiten überrgangslos die Personalvertretung funktionsfähig bleibt.
Denken Sie gerade in diesen Zeiten auch an die Zukunft. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht. Am Besten gleich nach Erhalt der Wahlunterlagen
- Stimmzettel ankreuzen und in den Wahlumschlag stecken.
- Erklärung ausfüllen unterschreiben
- Wahlumschlag (darf nur die Stimmzettel enthalten) und Erklärung in den Rückumschlag stecken
- Rückumschlag umgehen zurücksenden
Informationen zur Wahl finden Sie auch auf unserer Sonderseite wir-sind-zoll.de