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Auswirkungen der Schutzmaßnahmen auf die Personalratswahlen im Zoll

Alle Wahlberechtigten erhalten unaufgefordert Briefwahlunterlagen

Hilden, Bonn, Berlin.

"Aus Gründen des Infektionsschutzes ist eine persönliche Stimmabgabe bei der Wahl zum örtlichen Personalrat, Bezirkspersonalrat, Gesamtpersonalrat sowie des Hauptpersonalrats nicht möglich. Es werden daher allen Wahlberechtigten unaufgefordert Briefwahlunterlagen zugesandt um ihnen die Möglichkeit der Stimmabgabe zu geben", teilen die Wahlvorstände in Bonn mit.

Die dringend erforderlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens machen auch vor dem Zoll nicht halt. Die Wahlvorstände reagieren darauf mit der nachträglichen Anordnung der Briefwahl. So wird sichergestellt, dass auch nach Ablauf der aktuellen Amtszeiten überrgangslos die Personalvertretung funktionsfähig bleibt.

Denken Sie gerade in diesen Zeiten auch an die Zukunft. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht. Am Besten gleich nach Erhalt der Wahlunterlagen

- Stimmzettel ankreuzen und in den Wahlumschlag stecken.

- Erklärung ausfüllen unterschreiben

- Wahlumschlag (darf nur die Stimmzettel enthalten) und Erklärung in den Rückumschlag stecken

- Rückumschlag umgehen zurücksenden

Informationen zur Wahl finden Sie auch auf unserer Sonderseite wir-sind-zoll.de

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