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Das Desaster um die Financial Intelligence Unit (FIU)

Missstände in der FIU werden auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen

Berlin/Köln/Hilden
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Vorläufiger Höhepunkt der öffentlichen Schmach ist die strafprozessuale Durchsuchung der FIU, weil der Verdacht auf Strafvereitelung im Amt besteht. Vermutlich liegt diesem Vorwurf aber nicht das Fehlverhalten Einzelner zu Grunde, sondern langjährige erhebliche Strukturprobleme und Probleme bei der strategischen Ausrichtung, die ursächlich dafür sind, dem Kernauftrag nicht gerecht zu werden.

Was nun, Herr Scholz? Vier Jahre ist es her, dass der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) veranlasst hat, dass die Financial Intelligence Unit (FIU) als Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur wirksamen Geldwäschebekämpfung aus dem Ressort des Bundesinnenministeriums in sein Finanzressort wechselte. Die neue Dienststelle FIU wurde in der Folge Teil des Zolls und hier wie eine kleine Matrjoschka als selbstständige Behörde in einer anderen selbstständigen Behörde in einer weiteren selbstständigen Behörde eingerichtet. So ist die heutige FIU Teil des Zollkriminalamtes (Abteilung D), das wiederum Teil der Generalzolldirektion (Direktion VIII) ist. Bereits diese organisatorische Einbindung der FIU ist alles andere als ein Garant für wirksame Geldwäschebekämpfung. Schlanke und verantwortliche Verwaltungsorganisation sieht unseres Erachtens anders aus. Das war zu Beginn bereits einer der großen Geburtsfehler. Schon die Einbindung des Zollkriminalamtes in die Generalzolldirektion ist polizeifachlich problematisch. Das gilt noch viel mehr für die weitere Einbindung der bewusst administrativ ausgerichteten FIU in eine materiell-rechtliche Polizeibehörde (Zollkriminalamt) unter dem Dach der riesigen und trägen Oberbehörde des Zolls.

Die FIU müsste vielmehr als tatsächlicher Intelligence-Dienst eine wirklich selbstständige und vor allem abgeschirmte Behörde neben der Generalzolldirektion (GZD) und dem Zollkriminalamt (ZKA) sein. Stattdessen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) von den drei theoretisch denkbaren Varianten, die FIU als Polizei-, Verwaltungs- oder Intelligencebehörde einzurichten, mit der heute nur administrativ ausgerichteten Verwaltungsvariante die denkbar ungünstigste gewählt. In der Folge bedeutet das, dass die FIU nicht im Ansatz über die nötigen Daten und die nötige strategisch-fachliche Ausrichtung verfügt, die sie zur konkreten polizeilichen und nachrichtendienstlichen Analyse der vielen eingehenden Meldungen benötigt, um insbesondere fundierte und belastbare Verdachtslagen auf Organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung zu generieren. In Ermangelung ausreichender Zugänge auf polizeiliche und nachrichtendienstliche Daten und klarer polizeifachlicher Parameter für die Analyse sowie die mit dem Systemwechsel 2016 gekappten Schnittstellen zu den übrigen Polizeibehörden der Länder und des Bundes müht sich die FIU und ihr Personal nun redlich ab, den Bedürfnissen der Bedarfsträger bei den Ermittlungsbehörden im Land gerecht zu werden. Dieses Mühen steht jedoch seit Einrichtung der FIU in der unermüdlichen Kritik durch Landeskriminalämter, Staatsanwaltschaften und andere Ermittlungsdienste, die seit dem Start der FIU nicht abreißen. Auch eine Vielzahl von parlamentarischen Anfragen von Abgeordneten an die Bundesregierung, umfangreiche Medienberichterstattungen sowie zu Beginn noch wohl gemeinte Hinweise, Ratschläge und Warnungen aus der Fachwelt und seitens der Gewerkschaft der Polizei (GdP) wurden geflissentlich durch die Führung im BMF und in der GZD in den Wind geschossen. Zuletzt beschwerten sich sogar einige Landesjustizministerien in ungewöhnlicher Schärfe bei der Bundesjustizministerin über die Zustände in der FIU, die in ihrem vorherigen Amt im BMF als Parlamentarische Staatssekretärin oft die kritischen Anfragen aus dem Parlament beantwortet hat.

Nun werden die seit Jahren bekannten massiven Missstände in der FIU auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen. Vorläufiger Höhepunkt der öffentlichen Schmach ist die strafprozessuale Durchsuchung der FIU, weil der Verdacht auf Strafvereitelung im Amt besteht. Vermutlich liegt diesem Vorwurf aber nicht das Fehlverhalten Einzelner zu Grunde, sondern langjährige erhebliche Strukturprobleme und Probleme bei der strategischen Ausrichtung, die ursächlich dafür sind, dem Kernauftrag nicht gerecht zu werden.

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