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Experte der Universität Duisburg Essen bestätigt Kritik an der Organisation der Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Zoll

Dr. Gerhard Bosch, Arbeits- und Wirtschaftssoziologe der Universität Duisburg-Essen zum Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Berlin.

Im Rahmen der Beratungen des nunmehr verabschiedeten Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch fand am 06.05.2019 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine Expertenanhörung statt. Einer der geladenen Experten war Prof. Dr. Gerhard Bosch, Arbeits- und Wirtschaftssoziologe der Universität Duisburg-Essen. Er legte in Fragen der Organisation, Struktur und Ausstattung des Zolls gleich mehrmals „den Finger in die Wunde“.

So stellte er zum Zollfahndungsdienst und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu Recht fest: „Einerseits helfen sie sich gegenseitig, andererseits werden mögliche Synergien nicht ausgeschöpft. Gerade in der FKS gibt es Mängel bei der IT-Ausstattung, bei Computern und bei der Telefonüberwachung. Wenn man relativ ähnliche Aufgaben hat, die durch die geplante Gesetzesänderung bei der Telekommunikationsüberwachung auch noch angenähert werden, müsste man überprüfen, welche Synergien durch eine Digitalisierung und eine Zusammenlegung erreicht werden könnten. Man könnte mit gleichem Personal eine höhere Effizienz erzielen.“

In seiner schriftlichen Stellungnahme beschäftigte sich der Experte mit zwei GdP-Zoll Kernthemen der letzten Jahre. Der Personalfluktuation und Mitarbeiterzufriedenheit in der FKS: „Der mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossene Personalaufbau konnte infolge einer hohen und vermutlich stark gewachsenen Personalfluktuation nur teilweise realisiert werden. Daher muss man die kritische Frage nach dem inneren Zustand der FKS stellen, damit sich diese Probleme bei dem jetzt geplanten Personalaufbau nicht wiederholen. Ebenso stellt sich im Zeitalter der Digitalisierung die Frage nach der inneren Zusammenarbeit im Zoll, in dem zwei Fahndungsdienste parallel arbeiten, ohne ihr Synergiepotential auszuschöpfen.“

Prof. Dr. Gerhard Bosch wurde noch deutlicher und äußerte sich zur sogenannten Strukturreform der FKS aus dem Jahr 2014 und ihren negativen Folgen: „Mit der Organisationsreform des Zolls von 2014 wurde der Streifendienst, in dem zuvor etwa ein Viertel aller Beschäftigten tätig waren, aufgelöst, obgleich der Bundesrechnungshof in seinem Gutachten von 2008 eine höhte Präsenz der FKS über seinen Streifendienst forderte. Damit wurden gut funktionierende Teams zerschlagen und in den Ermittlungsdienst integriert. Die anlassunabhängige Kontrolle wurde in vielen Hauptzollämtern reduziert oder sogar eingestellt. Es scheint, dass viele Beschäftigte mit der Zollreform und dem neuen Aufgabenzuschnitt unzufrieden waren und sich auf andere Stellen wegbewarben, wodurch sehr viel Kontrollerfahrung verloren ging.

Obgleich zwischen 2015 und 2018 1.297 Nachwuchskräfte eingestellt wurden, erhöhte sich aufgrund einer hohen Fluktuation der Personalstand kaum, sodass im Januar 2019 1.304 Planstellen unbesetzt waren. Eine hohe Fluktuation ist ein aussagekräftiger Krisenindikator für den Zustand einer Behörde. Daher müssen die Gründe dieser Fluktuation dringend untersucht werden, um ähnliche Fehlentwicklungen in der Zukunft zu verhindern.“

Zu der Aussagen des Experten Prof. Dr. Gerhard Bosch äußerte sich der Vorsitzende der GdP-Zoll, Frank Buckenhofer und erklärte: „Es ergibt absolut keinen Sinn die FKS immer nur mit neuem Personal auszustatten und weitere teure Doppelstrukturen in Bereichen der Digitalen Forensik, TKÜ oder Einsatzunterstützung und mehr aufzubauen und dabei die Struktur, Organisation, Ausstattung und strategische Ausrichtung der weiteren Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Zoll links liegen zu lassen. Ein derart aufwendige Strategie macht den Zoll nur teurer – aber nicht effektiver.“

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