Durchführung von Leistungstests, Prüfungen und Klausuren - nicht verunsichern lassen!
Die Verwaltung, Personalräte und auch die Gewerkschaft der Polizei sind bestrebt, in der jetzigen Situation die möglichst optimalen Bedingungen zu schaffen, damit die Prüfungen fair verlaufen. Rückblickend auf das vergangene Jahr kann dazu festgestellt werden, dass die Quote der erfolgreichen Absolventen genauso hoch ist wie in den Jahren zuvor, als Prüfungen noch unter normalen Ausbildungsumständen in den Bildungs- und Wissenschaftszentren der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) geschrieben wurden. Diverse Mails und Aufrufe, welche zur Verunsicherung bezüglich der bevorstehenden Prüfungen beitragen, sind hier sicherlich unangebracht. Es gilt, einen kühlen Kopf zu bewahren, sich nicht beirren zu lassen und an dem Ziel des Bestehens der Prüfungen festzuhalten - was mit dem auch schon früher geforderten Engagement zum Selbststudium auch gelingen wird.
Was bereits heute feststeht, ist, dass die Leistungstests des Hauptstudiums II in elektronischer Form (als Kofferklausur) allein von zu Hause aus durchgeführt werden. In begründeten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel aufgrund besonderer Nachteilsausgleiche, kann der Leistungstest auch unter Beachtung der geltenden Hygienebestimmungen im dienstlichen Umfeld abgelegt werden!
Der genaue Ablauf am Prüfungstag wird in Kürze durch die jeweiligen Ausbildungsleitungen oder durch das BWZ mitgeteilt.
Ein Konzept zur Durchführung der Laufbahnprüfungen im Hauptstudium III und dem Abschlusslehrgang ist aktuell noch nicht beschlossen, eine endgültige Klärung wird in der letzten Maiwoche erwartet.