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Erschwerniszulagenverordnung

Es gibt noch einiges zu tun

Hilden.

Die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Besoldungsstukturmodernisierungsgesetz (BesStMG) angepassten Erschwerniszulagen waren für die GdP nur ein erster Schritt. Denn: Die Anpassung war aus unserer Sicht nicht ausreichend.

Aktuell befinden wir uns im Stellungnahmeverfahren für weitere Änderungen der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV). Erneut haben wir in unserer Stellungnahme unsere Forderungen für Euch deutlich gemacht. Auf der To-Do-Liste stehen unserer Meinung nach unter anderem die folgenden Punkte:

Erschwerniszulagen regelmäßig mit den Grundgehältern erhöhen (Dynamisierung)

Alternative Ausdehnung des Bemessungszeitraums der Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten (DwZ), so dass die Zulage auch bei Erfüllung der Voraussetzung innerhalb eines Kalendervierteljahrs erreicht werden kann

Wegfall der zehntägigen Begrenzung der Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen

Einführung einer Zulage für VP-Führer (Führung von Vertrauenspersonen) bei Bundespolizei und Zoll

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