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Fehlanzeige bei Impfstrategie im Zoll

Wesentliche Fragen bleiben unbeantwortet

Hilden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) – Bezirksgruppe Zoll – hatte mit Schreiben vom 26.01.2021 die Präsidentin der Generalzolldirektion (GZD) mit der Bitte angeschrieben, Auskunft darüber zu geben, wer nach Auffassung der GZD in der Zollverwaltung unter § 4 Nr. 3 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) gehört.

Gefragt wurde von der GdP auch, ob eine behördeninterne Priorisierung über die Reihenfolge der Impfungen geplant ist und ob sich die Beschäftigten darauf verlassen können, dass seitens der Behörde, z.B. durch in eine Inanspruchnahme eines Dienstleisters wie der B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, Maßnahmen zur zentral gesteuerten und zeitnahen Impfung der Beschäftigten im Zoll vorgesehenen sind.

Ernüchternder hätte die Antwort nicht ausfallen können. Die beiden zentralen Aussagen lauten:

„Die strategischen Überlegungen werden deswegen laufend auf Grundlage der konkreten Informationen über die Menge an Impfdosen, die für Angehörige des Zolls zur Verfügung stehen, sowie über die Modalitäten der Impfungen der aktuellen Sachlage angepasst.“ und

„Es besteht Einigkeit, dass insbesondere diejenigen Beschäftigten prioritär geimpft werden sollten, die aufgrund Ihrer Tätigkeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Dies sind neben den operativ tätigen Einsatzkräften, auch die Beschäftigten, die häufige Außenkontakte haben.“

Mit diesen unpräzisen Antworten bleibt die GZD die konkreten Antworten auf die Fragen und Anregungen der GdP schuldig. Auch die Frage, ob die Zollverwaltung eine verwaltungsseitig zentral gesteuerte Impfung ihre Beschäftigten anstrebt, oder ob sich am Ende jeder im Zoll selbst um seinen persönlichen Impftermin in seinem Impfzentrum am Wohnort bemühen muss und dabei noch Gefahr läuft, z.B. die Kassenärztliche Vereinigung als Terminvergabestelle am Telefon auch noch von seiner Priorität in Gruppe 3 nach der CoronaImpfV überzeugen zu müssen.

Die Forderungen der GdP sind simple. Die Führung im Zoll muss einfach gut vorbereitet sein. Die GZD muss jetzt schleunigst Klarheit darüber schaffen, wie das Prozedere aussieht, wenn der Impfstoff für den Kreis der Berechtigten nach § 4 CoronaImpfV verfügbar ist, damit es dann auch sofort losgehen kann. Andere Bundesbehörden sind hier bereits gut aufgestellt. Dazu braucht der Zoll dringend ein klares und transparentes Impf-Konzept, das auch zeitnah gegenüber den Interessensvertretungen (Gewerkschaften, Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen, etc.) kommuniziert werden muss.

Bis jetzt wirkt der Zoll noch nicht gut aufgestellt. Vorausschauende Planung sieht anders aus. Es reicht nicht aus Überlegungen fortlaufend anzupassen. Es bedarf konkret vorausschauender, anpassbarer Konzepte und Planungen.

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