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GZD prüft Ergänzungen zum RSG

Langjährige GdP-Forderung nach Einführung eines Einsatzstocks wird jetzt auch vom Bezirkspersonalrat unterstützt

Hilden.

Im Zusammenhang mit aufgetretenen Zweifeln an der Wirksamkeit der bereitgestellten Reizstoffsprühgeräten (RSG) hatte sich die Gewerkschaft der Polizei – Bezirksgruppe Zoll an die Generalzolldirektion (GZD) gewandt und gleichzeitig die langjährige Forderung nach Einführung eines Einsatzstockes erneuert. Die Antwort der GZD klingt vielversprechend.

Ein „versehentlicher“ Druck auf den Sprühknopf eines RSG sorgte für Verunsicherungen in der Zollverwaltung. Das ausgetretene Gemisch mi dem Wirkstoff Oleoresin Capsicum (OC) zeigte keine Wirkung. Nach weiteren Meldungen aus anderen Dienststellen zog die GZD konsequent die vermeintlich betroffene Charge der RSG vorübergehend aus dem Verkehr. Mit Schreiben an die GdP vom 07.07.2021 gibt die GZD nun Entwarnung:

„Zwischenzeitlich hat das Wissenschaftliche Referat Berlin der Direktion IX (BWZ) Referenz-Kartuschen der HZÄ Berlin und Potsdam aus den beiden betreffenden Chargen untersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass in diesen mutmaßlich mängelbehafteten 20 RSG-Kartuschen der Wirkstoff Oleoresin Capsicum (OC) gemäß der Technischen Richtlinie 'RSG' des Polizeitechnischen Instituts der Deutschen Hochschule der Polizei in ausreichendem Maße vorhanden ist (0,3 % Wirkstoffgehalt im Gesamtgemisch). Die Mängelvermutung hinsichtlich des Wirkstoffgehaltes konnte anhand der Kartuschen der Hauptzollämter Berlin und Potsdam somit nicht bestätigt werden.“

Die Meldungen um den möglichen Qualitätsmangel der RSG nahm die GdP-Zoll zum Anlass, die Prüfung von Alternativen anzuregen und auch ihre langjährige Forderung nach Einführung des Einsatzstockes zu erneuern (wir berichteten am 22.06.2021). In seiner Sitzung am 07.07.2021 hat nun auch der Bezirkspersonalrat (BPR) auf Vorschlag seines Vorsitzenden einen entsprechenden Initiativantrag an die GZD beschlossen.

Und auch die Antwort der GZD an die GdP-Zoll lässt hoffen:

"Zu Ihrer Anregung, den Einsatz von Alternativen zum RSG zu prüfen und unterhalb des Einsatzbereiches von Schusswaffen geeignete Waffen und Hilfsmittel bereitzustellen, teile ich mit, dass im Rahmen der laufenden Abstimmungen der Entwürfe zu den evaluierten Waffenvorschriften (u. a. WaffDV-Zoll) innerhalb der Generalzolldirektion die Einführung von weiteren Führungs- und Einsatzmitteln (FEM) bereits intensiv betrachtet wird."

Wir bleiben am Ball.

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