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GdP: Corona-Schnelltests in den Dienststellen bereitstellen

Hilden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirksgruppe Zoll, fordert, dass alle Kolleginnen und Kollegen, die möchten, vor jedem Dienstantritt einen Corona-Schnelltest machen können.

In den Durchführungsempfehlungen der Behördenleitung vom 15. Januar 2021 sind regelmäßige Freitestungen auf Wunsch nicht vorgesehen. „Solange die Impfstrategie der Bundesregierung jedoch eher einer Impftaktik gleicht, bedarf es unserer Meinung nach dringend mehr Testmöglichkeiten – spätestens, wenn die angekündigten Selbsttests in Apotheken erhältlich sind. Alle, die möchten, sollten sich vor jedem Dienstantritt in der Dienststelle testen lassen können“, sagt Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei/Zoll. In diesem Zusammenhang fordert die GdP, die Dienststellen mit Schnelltests auszustatten und diese den Beschäftigten frei verfügbar zu machen.

Neben mehr Gesundheitsschutz wäre dies auch wichtig für eine Nachweisführung bei einer Dienstunfallmeldung. Die Anerkennung einer Corona-Infektion als Dienstunfall ist nach gegenwärtigem Recht nach wie vor schwierig. Die GdP plädiert daher bereits seit Monaten für eine Änderung des Dienstunfallrechts. In Schleswig-Holstein ist man hier bereits einen Schritt weiter: Mit einem Erlass des federführenden Finanzministeriums möchte die dortige Landesregierung künftig das Verfahren zur Anerkennung eines Dienstunfalls in Folge einer Covid-19-Erkrankung erleichtern. So sollen für Beamtinnen und Beamte und Tarifbeschäftigte künftig die gleichen Kriterien gelten. „Wir hoffen, dass der Bund nun möglichst zeitnah dem schleswig-holsteinischen Vorbild folgt“, so Roßkopf.

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