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Gesetzgebungsverfahren im Gang:

GdP-Forderung zur Eilzuständigkeit in Rheinland-Pfalz erhält breiten Zuspruch aus den Fraktionen

Roger Lewentz (SPD), Landesminister des Innern und für Sport; Daniel Schaufert, Vorstand GdP-Zoll; Sabrina Kunz, GdP-Landesvorsitzende
Mainz / Hilden.

Nachdem im Oktober 2018 durch das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz der Referentenentwurf eines "Landesgesetzes zur Änderung des 'Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG)' und des 'Landesbeamtengesetzes'", indem in die Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbedienstete im Zuständigkeitsbereich der Polizei Rheinland-Pfalz geregelt werden soll, vorgelegt wurde, erfolgte am 24. Juni 2020 nun die erste Beratung in der 104. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz.

In seiner Rede betonte MdL Wolfgang Schwarz von der SPD-Fraktion die besondere Bedeutung der Ergänzung des Paragraf 101 Absatz 3 POG, welcher „ein Riesenschritt zu mehr Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen der Zollverwaltung“ bedeutet.

Auch MdL Dirk Herber betonte die uneingeschränkte Freude der CDU-Fraktion über die von der CDU schon lange geforderte Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbedienstete. „Sie schafft die Möglichkeit, für Kollegen vom Zoll in der Realität schnell und rechtssicher zu handeln“, so Herber.

Initiiert wurde die Änderung der Gesetzgebung in mehreren Gesprächen des Vorstands der Kreisgruppe Rhein-Hessen-Saar und des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei – Bezirksgruppe Zoll, Frank Buckenhofer, mit Roger Lewentz. Hierzu berichteten wir bereits in unserem Newsletter vom 16. Oktober 2018.

In einem Treffen mit Landesinnenminister Roger Lewentz (SPD), der Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei – Rheinland-Pfalz, Sabrina Kunz sowie Daniel Schaufert vom Vorstand der Gewerkschaft der Polizei – Bezirksgruppe Zoll, wurde der bevorstehende Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum POG als wichtiger Schritt für die schon jetzt erfolgreiche Zusammenarbeit der Vollzugsbehörden in Rheinland-Pfalz nochmals erörtert. „Die Erwartung der Bürger, dass Vollzugsbedienstete zur Abwehr konkreter Gefahren jederzeit handlungsfähig sind, wird mit der längst überfälligen Gesetzesänderung nun endlich Rechnung getragen“, so Daniel Schaufert.

„Diese landeseigenen Regelungen sind allerdings bisher noch nicht in allen Ländern umgesetzt“, kritisiert Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP-Bezirksgruppe Zoll den Flickenteppich in Deutschland. „Der Bund hätte das schon lange selbst regeln können. Das Bundesministerium der Finanzen weigert sich jedoch seit über 20 Jahren, die Vollzugsbeamten des Zolls in das Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG) aufzunehmen, obwohl genau dieser Vorschlag der GdP auch durch das Bundesministerium des Innern 2004 gemacht wurde. Mit dieser kleinen, beamtenrechtlichen Regelung durch den Bund wären die Änderungen in den Landespolizeigesetzen entbehrlich gewesen, denn dort sind die Polizeivollzugsbeamten des Bundes bereits alle erfasst“, erläutert Buckenhofer weiter.

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