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Gemeinsamer Einsatz in Gewerkschaften zahlt sich aus:

GdP-Zoll gratuliert zur Beförderung zur Zollobersekretärin bzw. zum Zollobersekretär

Hilden.

Schon in den Gründungszeiten der Untergliederungen der Gewerkschaft der Polizei in der Zollverwaltung formulierten die aktiven Zöllnerinnen und Zöllner die Forderung nach einer Anhebung des Eingangsamtes auch beim Zoll. Das beharrliche Bestreben zahlt sich nun zum Jahresbeginn auf den Konten zahlreicher Kolleginnen und Kollegen aus. Mit Inkrafttreten des Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetzes werden sie per Gesetz zu Zollobersekretärinnen bzw. Zollobersekretären befördert. Wir sagen: Herzlichen Glückwunsch!

Steigende Löhne und Gehälter, Senkung der Arbeitszeit und Ausweitung des Urlaubs sowie Verbesserungen der Arbeitssicherheit und Arbeitsbedingungen sind noch nie vom Himmel gefallen. Stets war der gemeinsame Einsatz von Kolleginnen und Kollegen in Gewerkschaften der Schlüssel zum Erfolg. Mit Deiner Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und damit im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) trägst Du zu solchen Erfolgen bei. Gleichzeitigt profitierst Du von den Leistungen wie Haftpflicht-, Regress- und Unfallversicherung sowie vom unverzichtbaren Rechtsschutz.

Übrigens, zur Wahrung Deiner gewerkschaftlichen Leistungsansprüche ist die Entrichtung des satzungsgemäß festgelegten und gehalts- bzw. lohnabhängigen Mitgliedsbeitrags erforderlich. Da wir als GdP Deine Mitgliedsdaten nicht mit dem Arbeitgeber teilen und abgleichen, bitten wir Dich, uns jede – auch die im Zuge der Anhebung des Eingangsamtes erfolgte – Beförderung z.B. per Email an gdp@gdpzoll.de anzuzeigen.

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