Zum Inhalt wechseln

5 Jahre gesetzlicher Mindestlohn

GdP-Zoll referierte auf der Mindestlohnkonferenz des DGB

Hilden/Berlin
.

Am 26.06.2019 fand in Berlin die Konferenz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zu fünf Jahren gesetzlicher Mindestlohn statt. Vor Gewerkschaftern/-innen, einigen wissenschaftlichen Experten, den Bundesministern Hubertus Heil (BMAS) und Olaf Scholz (BMF) sowie weiteren Vertreter/-innen aus der Politik referierte Karin Gerding, Juristin und stellvertretende Vorsitzende der GdP-Zoll, über die nach wie vor unverändert anhaltenden kriminellen Umgehungsversuche und anderen Aktivitäten der Arbeitgeber, die ihre Geldgier befriedigen sowie eine viel zu geringe Kontrolldichte des Zolls im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Arbeitsmarktkriminalität, einschließlich der Verstöße gegen den Mindestlohn. „Diesen Formen von moderner Sklaverei müssen wir als Zoll entschieden entgegentreten“, fordert Gerding.

Ferner verwies Karin Gerding in ihrem Vortrag auf die immer noch große Notwendigkeit eines hohen Kontrolldrucks auf dem Arbeitsmarkt. Sie erläuterte, dass es keine isolierten Mindestlohnkontrollen gibt und daher auch keinen reinen Mindestlohnkontrolleur - also auch keinen kurzfristig ausgebildeten „Zollbeamten light“, wie einige sich ihn immer wieder wünschen. Zollbeamter ist, wie auch sein Kollege von der Polizei, kein schneller Anlernberuf.

Olaf Scholz muss im BMF deshalb den von BM Wolfgang Schäuble bereits 2014 abgeschafften Kontroll- und Streifendienst schleunigst wieder einführen und mit laufbahnausgebildeten Zollbeamten ausstatten, stellte Gerding für die GdP unmissverständlich klar. „Zollbeamte stoßen eben nicht nur auf Mindestlohnverstöße, sie stoßen auch auf Menschenhandel, Zwangsausbeutung, Betrug und andere Formen schwerer Kriminalität.“

Weiter wies sie auf die noch immer völlig unzureichende Personalsituation im Zoll hin. Die Bundesregierung hat zwar im letzten Jahr enorme Anstrengungen unternommen, im Haushalt die Personalzuführung im Zoll zu verbessern, wobei die 2018 hurtig und extern eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher nicht die Lücken in den vollzugspolizeilichen Aufgaben des Zolls schließen können. Bereits die 2015 zugesagten zusätzlichen 1.600 Zollbeamten sind durch eine Vielzahl von Abgängen anderer Beamter nur in einem sehr geringen Maße zur Bekämpfung der Arbeitsmarktkriminalität angekommen.

Angesichts des nach wie vor erheblichen Personalmangels im Zoll muss das BMF sich ernsthaft fragen lassen, wie lange es noch an uneffektiven Doppel- und Dreifachstrukturen seiner vollzugspolizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste festhalten will. Statt diese personal- und sachmittelfressenden parallelen Mehrfachstrukturen sogar noch weiter auszubauen, müssen endlich schlanke und effiziente Strukturen in der Generalzolldirektion und auf der Ortsebene geschaffen werden, mit denen der Zoll wesentlich wirksamer die Kriminalität bekämpfen kann, die in seiner Zuständigkeit oft in Bereiche der Organisierten Kriminalität rein ragt.

Wer unter anderem Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, aber auch schwerwiegendere Verstöße auf dem Arbeitsmarkt und anderswo konsequent verfolgen will, muss den Zoll besser aufstellen. Die SPD fällt hier aktuell weit hinter ihren eigenen wegweisenden Bundesparteitagsbeschluss von 2017 für eine Finanzpolizei zurück, wenn sie weiterhin die seit Jahren untaugliche „Patchworkorganisation“ im Zoll mit weiteren Personalflicken zu stopfen sucht.

This link is for the Robots and should not be seen.