Zum Inhalt wechseln

Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG):

GdP als Sachverständige im Finanzausschuss

Berlin/Hilden.

Der Vorsitzende der GdP-Zoll Frank Buckenhofer war am 25.11.2019 als Sachverständiger in der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. In seinen Antworten auf die Fragen der Abgeordneten machte Buckenhofer deutlich, dass dieses Gesetz zwar einige wichtige und nötige Neuerungen im Bereich präventiver Befugnisse schafft, aber insgesamt weit hinter den Erwartungen und Erfordernissen der ermittelnden Praktiker zurückbleibt.

Notwendig wurde die Reform des Gesetzes aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2016. Der nun vorliegende Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen regelt zwar die erforderlichen datenschutzrechtlichen Erfordernisse aus dem BVerfG-Urteil, ist aber insgesamt von seiner strategischen Ausrichtung und Struktur immer noch sehr unübersichtlich, kompliziert und in Teilen auch äußert halbherzig formuliert.

Statt dem Zollfahndungsdienst - als weitere Polizei des Bundes – wie es auch der sachverständige Richter beim Bundesverwaltungsgericht a.D. Prof. Dr. Kurt Graulich in seiner Stellungnahme unmissverständlich formuliert – ein vergleichbares Polizeigesetz mit im Wesentlichen gleichen polizeilichen Befugnissen im Allgemeinen Teil zu geben, bleibt das ZFdG oftmals auf halber Strecke stecken oder formuliert sogar unnötige Einschränkungen von polizeilichen Selbstverständlichkeiten. Hier fordert die GdP strukturelle und auch polizeifachliche Anpassungen sowie die klare Feststellung, dass der Zollfahndungsdienst eine Polizei des Bundes ist.

Zudem wies Buckenhofer darauf hin, dass die Personalsituation im Zollfahndungsdienst erbärmlich schlecht ist. Seit zwei Jahrzehnten krebst der Zollfahndungsdienst auf niedrigstem Niveau ohne nennenswerte Personalzuführungen herum. Dabei wurden ihm ein Vielzahl an Aufgaben übertragen, die Aufgriffe an den Grenzen und im Binnenland nehmen zu und heutige Einsätze werden schon allein aus Gründen der Eigensicherung immer personalintensiver.

„Insgesamt ist das Gesetz noch lange nicht auf der Höhe der Zeit“, erklärt Frank Buckenhofer. „Der Zollfahndungsdienst verdient endlich ein modernes Polizeigesetz, mehr Personal und eine bessere Struktur im Kampf gegen die schwere und Organisierte Kriminalität bei der Verhütung und Verfolgung von Schmuggel, Geldwäsche, Finanz- und Wirtschaftskriminalität.“

This link is for the Robots and should not be seen.