Referentenentwurf des BMI
GdP zur Novellierung des Arbeitszeitrechts des Bundes
Die GdP nutzt diese Gelegenheit, ihre Forderungen nach einer eigenständigen Arbeitszeitverordnung für die Bundespolizei und den Zoll, nach familienfreundlichen Langzeitkonten, einer Reduzierung der allgemeinen Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten auf das Niveau der Arbeitnehmer sowie einer weiteren Wochenarbeitszeitreduzierung für Schichtdienstleistende nach zehn Jahren und nochmals nach zwanzig Jahren zu erneuern.
Die Forderungen im Einzelnen:
Eigene „Arbeitszeitverordnung Polizei und Zoll“
Die GdP fordert die Implementierung einer eigenen „Arbeitszeitverordnung Polizei und Zoll“, wie sie in vielen Bundesländern existiert, um den spezifischen Belangen des Vollzugsdienstes aus Einsätzen, Übungen, Schichtdienst, Rückführungsmaßnahmen und Auslandsverwendungen besser gerecht werden zu können.
Echte Langzeitkonten
Die GdP fordert die Schaffung von echten und für die Polizei und den Zoll geeigneten Langzeitkontenmodellen, wie sie zuletzt das Land NRW angekündigt hat. Die im gegenwärtigen Entwurf der Arbeitszeitverordnung vorgesehenen „Langzeitkonten“ mit einer freiwilligen Wochenarbeitszeiterhöhung sind nirgends in operativen Verwendungen erprobt und für Polizei und Zoll vollkommen ungeeignet.
Reduzierung der Wochenarbeitszeit
Die GdP fordert, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten auf das Maß der Tarifbeschäftigten des Bundes abzusenken. Eine Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt.
Entlastung der Schichtdienstleistenden
Die GdP fordert aus Gründen der Fürsorge und zur Entlastung der langjährig dem gesundheitsschädlichen Schichtdienst ausgesetzten Beamtinnen und Beamten – wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein – eine Reduzierung ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit – nach zehn Jahren Schichtdienst und noch einmal nach zwanzig Jahren Schichtdienst. Zum Referentenentwurf des BMI geht es hier. Zur Stellungnahme der GdP geht es hier.