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Geldwäschebekämpfung – Ein Trauerspiel aus dem BMF

Bundesrechnungshof (BRH) kritisiert Financial Intelligence Unit (FIU)

Köln/Hilden.

Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisierte im Dezember 2020 die Financial Intelligence Unit (FIU). Experten überrascht das sicher nicht. Schon lange bevor die FIU beim Zoll neu an den Start ging, mahnte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bereits im Sommer 2016, dass die im Hause des damaligen Bundesministers der Finanzen Wolfgang Schäuble (CDU) entwickelte Konzeption zur Neuausrichtung der FIU enorme Schwachstellen hat.

Die Funke-Medien-Gruppe berichtete bereits am 09.08.2016: „Ob die neue Organisation daran etwas ändert, ist fraglich. Experte Buckenhofer sagt, der Erfolg hänge davon ab, wie eng die Finanzverwaltung des Bundes und die Polizeibehörden der Länder zusammenarbeiten könnten. Seine Kolleginnen und Kollegen beim Zoll müssten die Möglichkeiten bekommen, auf Daten der Landesbehörden zuzugreifen. Sonst müssten sie in jedem einzelnen Fall dort nachfragen.“

Zwei Jahre später und eine Regierung weiter wies Buckenhofer in einem Interview in der Zeitung „Wirtschaftswoche“ am 10.06.2018 erneut darauf hin, dass er bisher nicht den Eindruck habe, dass die Politik die Absicht hat, wirksam gegen Geldwäsche vorzugehen. Das ist bisher alles noch sehr halbherzig. Es fehlt an einem energischen Willen.

Dieser Zustand hält bis heute an. Ernste Initiativen für einen wirksamen Kampf gegen das gefährliche Gift Geldwäsche sind nicht erkennbar. Bis auf ein paar wenige, richtige, notwendige - aber bei weitem nicht hinreichende - Veränderungen im Strafrecht, bleibt der große, mutige und engagierte Wurf auch unter Bundesfinanzminister und Kanzlerkandidat Olaf Scholz (SPD) aus. Die FIU befindet sich noch heute in dem von der GdP bereits vor 5 Jahren vorhergesagten Blindflug, weil wichtige und unverzichtbare Daten bis heute fehlen. Zu dem Ergebnis kommt nun auch der Bundesrechnungshof (BRH) in seinem jüngsten Bericht über die FIU. Der BRH hält fest, dass die Zugriffsrechte der FIU auf die relevanten Polizei- und Steuerdaten der Behörden des Bundes und der Länder unzureichend sind. Die FIU kann deshalb ihren gesetzlichen Auftrag, eingehende Verdachtsmeldungen sachgerecht und effektiv zu analysieren, nicht hinreichend erfüllen. Deshalb empfiehlt der BRH, die Zugriffsrechte der FIU auf elektronische Datenbanken von Polizei- und Steuerbehörden zu erweitern.

Die Empfehlung des BRH aus dem Jahr 2020 entspricht dabei exakt der Forderung der GdP, die von Beginn an bereits 2016 erhoben wurde. Die politischen Reaktionen der Verantwortlichen auf diese nach wie vor berechtigten gewerkschaftlichen Forderungen aus den letzten Jahren waren allerdings geprägt von größtmöglicher Ignoranz und Arroganz.

Barzahlungsbeschränkungen für Immobiliengeschäfte und sehr hochwertige Güterkäufe erforderlich

Auch die Einführung einer Bezahlgrenze mit Bargeld, wie sie in vielen Ländern der Europäischen Union bereits existiert und üblich ist, um die Möglichkeiten zu reduzieren, große und in bar generierte Umsätze und Gewinne aus illegalen Quellen (Drogen, Schutzgeld, illegales Glücksspiel und illegale Prostitution u.v.m.) in den legalen Wirtschaftskreislauf zurückzuführen, wird vom sozialdemokratischen Bundesfinanzminister nicht unterstützt. Statt konsequent zu unterbinden, dass millionenschwere Immobiliengeschäfte oder auch sehr hochwertige Güterkäufe bar abgewickelt werden können, fabuliert das Bundesministerium der Finanzen davon, dass Barzahlungsbeschränkungen für europäische Bürgerinnen und Bürger ein heikles Thema seien und dass die Möglichkeit der Barzahlung als eine Grundfreiheit wahrgenommen werde, die nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden sollte.

„Solange Bargeld in Deutschland noch den Stellenwert einer `heiligen Kuh´ hat und sich selbst sozialdemokratische Finanzminister und Kanzlerkandidaten nicht an diese `heilige Kuh´ im Kampf gegen Geldwäsche, Organisierte Kriminalität, Finanzkriminalität und Terrorismusfinanzierung herantrauen, ist es um die Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland schlecht bestellt“, erklärt Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP – Bezirksgruppe Zoll.

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