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Impfstrategie im Zoll: GdP wendet sich an Olaf Scholz

Generalzolldirektion legt kleinkarierten Impfplan vor

(c) pixabay/whitesession
Hilden/Bonn, 10.03.2021.

In einem Schreiben von heute an Bundesfinanzminister Olaf Scholz bittet die Gewerkschaft der Polizei den Minister persönlich, diese Impfstrategie der Generalzolldirektion schnellstmöglich zu ändern und den Kreis der Berechtigten, denen nach der CoronaImpfV eine priorisierte Impfung zusteht, entsprechend zu erweitern.

In der Verfügung wird der Kreis derer, denen nach der in Rede stehenden CoronaImpfV eine priorisierte Impfung zusteht, in nicht mehr nachvollziehbarer Weise und ohne erkennbaren sachlichen Grund eingeschränkt.

Was bei Seehofer funktioniert, funktioniert bei Scholz eben nicht. Bei Seehofer sind die Kolleginnen und Kollegen gut versorgt, bei Scholz bisher nicht. Für die Bundespolizei gelten nämlich dieselben zwei Bestimmungen in der CoranaImpfV wie für den Zoll. Dabei handelt es sich um den § 3 (1) Nr. 6 (hohe Priorität) und den § 4 (1) Nr. 4 (erhöhte Priorität). Während aber die Bundespolizei im Rahmen der Impfungen allen Beschäftigten ein Impfangebot unterbreitet – auch den Tarifbeschäftigten in den Bereichen der inneren Verwaltung und sogar dem Küchenpersonal in den eigenen Liegenschaften –, nimmt der Zoll nicht mal alle Beschäftigten in den vollzugspolizeilichen Bereichen in den Kreis der Berechtigten auf.

Im Zoll sind in der o.g. Verfügung der Generalzolldirektion fast an Willkür grenzende Ausschlussgründe genannt, die zusätzlich noch mit prozentualen Richtwerten versehen werden, die im Ergebnis nur dazu führen, dass selbst in den Bereichen mit anerkannter hoher Priorität noch Ausschlüsse vom Impfangebot stattfinden.

Diese Impfstrategie führt in den Dienststellen des Zolls vor Ort zur Unruhe, zumal die Kolleginnen und Kollegen im Dienst ständig beobachten, dass ihre benachbarten Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei, aber auch der Landespolizei, die unter dieselben beiden Paragraphen der CoronaImpfV fallen, zügiger und vor allem vollständig ein Impfangebot durch ihre jeweilige Behörde unterbreitet bekommen.

Auch im Zoll sind – wie bei der Bundespolizei – durchaus wesentliche Aufgaben zur Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit (Gefahrenabwehr und Strafverfolgung) und zur Sicherung der Einnahmen (Steuern, Zölle, etc.) sowie zur ungefährdeten Verwaltung des Haushalts der Bundesrepublik Deutschland von der Einsatzfähigkeit der Kolleginnen und Kollegen berührt.

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